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PHOENIX Beteiligungs-GmbH

Beteiligungen
Adresse / Anfahrt
An der Grünen Furth 7
51503 Rösrath
Kontakt
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2012-01-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.1998, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Buchholz (bisher Amtsgericht Montabaur, HRB 14716) nach Rösrath beschlossen. Geschäftsanschrift: An der Grünen Furth 7, 51503 Rösrath. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der PHOENIX Beteiligungs-GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft kann ferner alle sonstigen Gschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung ihres Hauptzwecks dienlich sind. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Radermacher, Ralf Karl, Buchholz, *20.06.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-02-08:
Von Amts wegen berichtigend eingetragen: Geschäftsführer: Radermacher, Ralf Karl, Rösrath, *20.06.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-07-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.6.2012 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 0,41 auf EUR 25.565,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern. Im übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.Neues Stammkapital: 25.565,00 EUR.

2014-09-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde der Gegenstand des Unternehmens und entsprechend der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand) geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 74.435,00 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung), § 14 (Andienungsverpflichtung) Ziffer 1, § 16 (Kündigung, Ausscheiden aus der Gesellschaft) Ziffer 6, § 17 (Einziehung von Geschäftsanteilen, Ausschließung eines Gesellschafters) Ziffer 7, § 18 (Erbfolge und vorweggenommene Erbfolge) Ziffer 5 und § 19 (Abfindung) Ziffer 1 a) beschlossen. Neue Firma: PHOENIX Beteiligungs-GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Übernahme von Beteiligungen an Gesellschaften, Beratung von Industrie- und Handelsunternehmen sowie Abschluss geschäftlicher Kooperationen und Verbindungen, soweit sie der Erreichung des Gesellschaftszwecks förderlich, dienlich und nützlich sind; Insbesondere die Beratung im Zusammenhang mit Erwerb und Verkauf von Unternehmen, Umstrukturierung, Beratung im laufenden Prozess und bei Unternehmensgründungen, -umwandlungen, -nachfolgen, -übernahmen und -liquidationen, Entwicklung und Anpassung von Unternehmenskonzeptionen, strategische Unternehmensplanung, 2. die Ausübung des Handelsgewerbes, Handel mit Waren aller Art, insbesondere auch Rohmaterialien, sowie die Übernahme von Handelsvertretungen. 100.000,00 EUR.

2015-04-21:
4.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. 200.000,00 EUR.

2015-05-13:
em Registergericht ist am 07.05.2015 der Entwurf eines Veschmelzungsplanes gemäß § 122d UmwG eingereicht worden. An der grenzüberschreitenden Gesellschaft sind beteiligtdie Active Beteiligungsgesellschaft mbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts mit Sitz in A-5020 Salzburg, Mönchsberg 23,, registriert zu FN 286621b bei dem Landgericht Salzburg - als übertragender Rechtsträger -sowie die PHOENIX Beteiligungs-GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in 51503 Rösrath, An der Grünen Furth 7, registriert zu HRB 74350 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln- als übernehmender Rechtsträger - .Die Rechte der Gläubiger der PHOENIX Beteiligungs-GmbH ergeben sich aus §§ 22, 122a Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten PHOENIX Beteiligungs-GmbH ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Verschmelzung in das Register des Sitzes der PHOENIX Beteiligungs-GmbH nach § 19 Abs. 3, § 122 a Abs. 2 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen steht denjenigen Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger der Active Beteiligungsgesellschaft mbH ergeben sich aus § 8 Abs. 2 des österreichischen EU-Verschmelzungsgesetzes. Überträgt eine österreichische Gesellschaft ihr Vermögen auf eine aus der Verschmelzung hervorgehende Gesellschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist den Gläubigern der Gesellschaft gemäß § 8 Abs. 2 österreichisches EU-Verschmelzungsgesetz, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Dieses Recht steht den Gläubiger jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Rücklagen. Dies ist bei der konkreten Verschmelzung nicht der Fall. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Darüber hinaus ist den Gläubigern der Active Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 226 AktG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle einer Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Den Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten sind gleichwertige Rechte zu gewähren oder die Änderungen der Rechte oder das Recht selbst angemessen abzugelten.Alle Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft, insbesondere Minderheitsgesellschafter können gemäß § 10 österreichisches EU-Verschmelzungsgesetz dem Verschmelzungsplan durch schriftliche Niederschrift über die Generalversammlung zur Abstimmung über die Annahme des Verschmelzungsplans widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs wird die übernehmende Gesellschaft den Erwerb der betreffenden Anteile oder Mitgliedschaft gegen eine angemessene Barabfindung anbieten.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Verschmelzung für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können jeweils von Montag bis Freitag, je 08:00Uhr bis 18:00 Uhr kostenlos eingeholt werden bei derAcitve Beteiligungsgesellschaft mbHGeschäftsführer Ralf K. RadermacherAn der grünen Furth 7D- 51503 RösrathTelefon: 0049/2205/800411Fax: 0049/8805/800444E-Mail: rkrader@aol.com

2015-08-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2015 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2015 mit der Active Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Salzburg/Österreich (Landesgericht Salzburg, FN 286621 b) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-08-31:
Bestellt als Geschäftsführer: Bönninghausen, Hans Willi, Rösrath, *22.06.1944, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-01-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Radermacher, Ralf Karl. Bestellt als Geschäftsführer: Heim, Manfred, Köln, *26.06.1952, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 Ziffern 2. und 3. und § 18 (Erbfolge und vorweggenommene Erbfolge) Ziffern 2., 3. und 5. beschlossen.

2021-12-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Absatz 3 (Einberufung der Gesellschafterversammlung, Beschlussfähigkeit), § 9 Absatz 2 und 3 (Gesellschafterbeschlüsse), § 13 (Rechtsgeschäftliche Verfügungen), § 19 Abs. 1 Lit. a) und b) (Abfindung) beschlossen. Der bisherige § 19 Absatz 1 lit. b) ist nun lit. c).