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PKF Mannheim GmbH Steuerberatungsgesellschaft

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Werderstraße 23-25
68165 Mannheim
1x Adresse:

Augustaanlage 59
68165 Mannheim


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6x HR-Bekanntmachungen:

2014-09-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2014. Geschäftsanschrift: O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim. Gegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hornig, Manfred, Heidelberg, *01.05.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-05-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand erweitert; nun: (1) Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. (4) Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Steuerberatungsgesllschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Steuerberatungsgesellschaften in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft.

2017-07-25:
Bestellt als Geschäftsführer: Molz, Klaus, Mannheim, *05.03.1961, einzelvertretungsberechtigt.

2017-09-01:
Änderung der Geschäftsanschrift: Werderstr. 23-25, 68165 Mannheim.

2020-02-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 Abs. 1 , § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 5 (Stammkapital) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "PKF Mannheim GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 707546) auf 27.500,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: PKF Mannheim GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Gegenstand geändert; nun: (1) Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. (4) Die Gesellschaft darf sich an anderen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Molz, Klaus, Mannheim, *05.03.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2019 mit Nachtrag vom 11.12.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.07.2019, 17.09.2019 und 11.12.2019 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "PKF Mannheim GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 707546) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-04-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Hornig, Manfred, Heidelberg, *01.05.1964.

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