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PLACE Immobilienentwicklung UG (haftungsbeschränkt)

Immobilienentwicklung
Adresse / Anfahrt
Neckarweg 2
71139 Ehningen
1x Adresse:

Schelmenwasenstraße 39
70567 Stuttgart


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2016-01-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2015 mit Änderung vom 25.01.2016. Geschäftsanschrift: Neckarweg 2, 71139 Ehningen. Gegenstand: Die Planung und Durchführung des Umbaus und der Renovierung bestehender Immobilien sowie die anschließende Verwaltung derselben. Stammkapital: 600,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Lenhard, Dennis, Ehningen, *13.09.1994; Weik, Maximilian, Waiblingen, *02.02.1994, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-10-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 beschlossen. Firma geändert; nun: PLACE Immobilienentwicklung UG .

2020-09-01:
Neue Geschäftsanschrift: Schelmenwasenstraße 39, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Weik, Maximilian, Waiblingen, *02.02.1994.

2021-08-12:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.01.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Place Holding GmbH", Ehningen (Amtsgericht Stuttgart HRB 765621) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-08-24:
Versehentliche Schließung des Registerblattes aufgehoben.

2021-08-24:
In Berichtigung der Eintragung laufende Nummer 5 vom 24.08.2021 von Amts wegen umgehend nachgetragen: Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 20.08.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.