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PMZ GmbH

Sanitätshaus, Pflegebedarf, Schwerdtle..., Ulrich, Rückerstattungsrichtlinien, Gesamtbewertungen, Letztes Jahr Bestätigter, Bestätigter Kauf, Superpreis, Bestätigter Kauf Super
Adresse / Anfahrt
Zeppelinstraße 8
88239 Wangen im Allgäu
4x Adresse:

Schattbucher Straße 17
88279 Amtzell


Bismarckstraße 7
72525 Münsingen


Entenmoos 39
88339 Bad Waldsee


Martinstorplatz 4a
88239 Wangen im Allgäu


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2013-01-22:
Bestellt als Geschäftsführer: Köbach, Manuel, Amtzell, *23.01.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-05-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.05.2015 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 40.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: PMZ GmbH. Stammkapital nun: 40.000,00 EUR.

2018-01-29:
Nicht mehr Geschäftsführer: Gurske, Michael, Isny im Allgäu, *25.10.1972.

2018-05-24:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.05.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sanitätshaus Zelt GmbH", Memmingen (Amtsgericht Memmingen HRB 8841) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.