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POCO Einrichtungsmärkte GmbH
59192 BergkamenDE
87x Adresse:
Industriestraße 24
59192 Bergkamen
Maria-Probst-Straße 19
80939 München
Bahnhofstraße 19
35576 Wetzlar
Richard-Wagner-Straße 24
66424 Homburg
Ascheberger Straße 30
59348 Lüdinghausen
Girmes-Kreuz-Straße 55
41564 Kaarst
Neckargartacher Straße 101
74080 Heilbronn
Marler Straße 137
46282 Dorsten
Hauptstraße 194
33378 Rheda-Wiedenbrück
Riemker Straße 13-15
44809 Bochum
Butzweilerstraße 49a
50829 Köln
Merkurstraße 62-64
67663 Kaiserslautern
Schweriner Straße 56
01067 Dresden
Fehrbellinstraße 50
47053 Duisburg
Industriestraße 10
64331 Weiterstadt
Reutlinger Straße 105
72800 Eningen unter Achalm
Baustraße 12
19061 Schwerin
Ohmstraße 4
85386 Eching
Schulenburger Landstraße 101
30165 Hannover
Wasserkunststraße 11
39124 Magdeburg
Hannoversche Straße 51
49084 Osnabrück
Demminer Straße 82
17034 Neubrandenburg
Pfaffenweg 40
89231 Neu-Ulm
Abensstraße 5
93059 Regensburg
Esslinger Straße 5
73037 Göppingen
Hansestraße 31
38112 Braunschweig
Siemensstraße 3
85055 Ingolstadt
Herrenholz 3
23556 Lübeck
Steinsetzerstraße 17
28279 Bremen
Voltastraße 14
70376 Stuttgart
Saalestraße 3
47800 Krefeld
Am Rosenberg 3
99092 Erfurt
Gut-Dämme-Straße 26
52070 Aachen
Siemensdamm 45-46
13629 Berlin
Unterdürrbacher Straße 1
97080 Würzburg
Mettmanner Straße 42
42489 Wülfrath
Regensburger Straße 72
92224 Amberg
Weseler Straße 577
48163 Münster
Drontheimer Straße 30a
13359 Berlin
Bühlstraße 136
70736 Fellbach
Detmolder Straße 351
33605 Bielefeld
Daimlerstraße 8
21357 Bardowick
Karnacksweg 29
58636 Iserlohn
Hornissenweg 1
18069 Rostock
Am Ringofen 21
58089 Hagen
Eisenhüttenweg 11
44145 Dortmund
Am Enzenloch 1
75179 Pforzheim
Adlergestell 301
12489 Berlin
Davenstedter Straße 78a
30453 Hannover
Otto-Hahn-Straße 16
34253 Lohfelden
Gutenbergstraße 33
24223 Schwentinental
Friedrich-Ebert-Damm 161
22047 Hamburg
Christian-Lassen-Straße 4
53117 Bonn
Boschstraße 51-53
50171 Kerpen
Ruselstraße 78
94469 Deggendorf
Byk-Gulden-Straße 42
78224 Singen (Hohentwiel)
Teichweg 5
49504 Lotte
Fehmarnstraße 1-3
24539 Neumünster
Ingolstädter Straße 20-22
90461 Nürnberg
Mühldorfer Straße 50-56
84503 Altötting
Am Erlenbruch 136
60386 Frankfurt am Main
Ludwigstraße 14
87437 Kempten (Allgäu)
Am Schleifweg 17
55128 Mainz
Lechwiesenstraße 70
86899 Landsberg am Lech
Helmertstraße 12-16
68219 Mannheim
Am Sandthof 2
47574 Goch
Arthur-Grunewald-Straße 50
26388 Wilhelmshaven
Fuggerstraße 43-45
51149 Köln
Naumburger Straße 16-22
04229 Leipzig
Essener Straße 237-253
46242 Bottrop
Großmoorbogen 17-19
21079 Hamburg
Sandgrabenstraße 78-80
88400 Biberach an der Riß
Benzstraße 10
26789 Leer (Ostfriesland)
Erzbergerstraße 61
41061 Mönchengladbach
Nikolaus-Otto-Straße 8
52351 Düren
Ringstraße 18
32584 Löhne
Im Siebenborn 5-7
54294 Trier
Wilhelm-Raabe-Straße 2
09120 Chemnitz
Dr.-Martin-Luther-Straße 37
92637 Weiden i.d.OPf.
Ignaz-Komp-Straße 3-7
36100 Petersberg
Kruppstraße 2+4
59227 Ahlen
An der Römervilla 9-11
56070 Koblenz
Kaufweg 1
16303 Schwedt /Oder
Lankwitz
Haynauer Straße 69
12249 Berlin
Marzahn
Märkische Allee 161
12681 Berlin
Altona
Waidmannstraße 10
22769 Hamburg
Witschelstraße 102-104
90431 List
Industriestraße 24
59192 Bergkamen
Maria-Probst-Straße 19
80939 München
Bahnhofstraße 19
35576 Wetzlar
Richard-Wagner-Straße 24
66424 Homburg
Ascheberger Straße 30
59348 Lüdinghausen
Girmes-Kreuz-Straße 55
41564 Kaarst
Neckargartacher Straße 101
74080 Heilbronn
Marler Straße 137
46282 Dorsten
Hauptstraße 194
33378 Rheda-Wiedenbrück
Riemker Straße 13-15
44809 Bochum
Butzweilerstraße 49a
50829 Köln
Merkurstraße 62-64
67663 Kaiserslautern
Schweriner Straße 56
01067 Dresden
Fehrbellinstraße 50
47053 Duisburg
Industriestraße 10
64331 Weiterstadt
Reutlinger Straße 105
72800 Eningen unter Achalm
Baustraße 12
19061 Schwerin
Ohmstraße 4
85386 Eching
Schulenburger Landstraße 101
30165 Hannover
Wasserkunststraße 11
39124 Magdeburg
Hannoversche Straße 51
49084 Osnabrück
Demminer Straße 82
17034 Neubrandenburg
Pfaffenweg 40
89231 Neu-Ulm
Abensstraße 5
93059 Regensburg
Esslinger Straße 5
73037 Göppingen
Hansestraße 31
38112 Braunschweig
Siemensstraße 3
85055 Ingolstadt
Herrenholz 3
23556 Lübeck
Steinsetzerstraße 17
28279 Bremen
Voltastraße 14
70376 Stuttgart
Saalestraße 3
47800 Krefeld
Am Rosenberg 3
99092 Erfurt
Gut-Dämme-Straße 26
52070 Aachen
Siemensdamm 45-46
13629 Berlin
Unterdürrbacher Straße 1
97080 Würzburg
Mettmanner Straße 42
42489 Wülfrath
Regensburger Straße 72
92224 Amberg
Weseler Straße 577
48163 Münster
Drontheimer Straße 30a
13359 Berlin
Bühlstraße 136
70736 Fellbach
Detmolder Straße 351
33605 Bielefeld
Daimlerstraße 8
21357 Bardowick
Karnacksweg 29
58636 Iserlohn
Hornissenweg 1
18069 Rostock
Am Ringofen 21
58089 Hagen
Eisenhüttenweg 11
44145 Dortmund
Am Enzenloch 1
75179 Pforzheim
Adlergestell 301
12489 Berlin
Davenstedter Straße 78a
30453 Hannover
Otto-Hahn-Straße 16
34253 Lohfelden
Gutenbergstraße 33
24223 Schwentinental
Friedrich-Ebert-Damm 161
22047 Hamburg
Christian-Lassen-Straße 4
53117 Bonn
Boschstraße 51-53
50171 Kerpen
Ruselstraße 78
94469 Deggendorf
Byk-Gulden-Straße 42
78224 Singen (Hohentwiel)
Teichweg 5
49504 Lotte
Fehmarnstraße 1-3
24539 Neumünster
Ingolstädter Straße 20-22
90461 Nürnberg
Mühldorfer Straße 50-56
84503 Altötting
Am Erlenbruch 136
60386 Frankfurt am Main
Ludwigstraße 14
87437 Kempten (Allgäu)
Am Schleifweg 17
55128 Mainz
Lechwiesenstraße 70
86899 Landsberg am Lech
Helmertstraße 12-16
68219 Mannheim
Am Sandthof 2
47574 Goch
Arthur-Grunewald-Straße 50
26388 Wilhelmshaven
Fuggerstraße 43-45
51149 Köln
Naumburger Straße 16-22
04229 Leipzig
Essener Straße 237-253
46242 Bottrop
Großmoorbogen 17-19
21079 Hamburg
Sandgrabenstraße 78-80
88400 Biberach an der Riß
Benzstraße 10
26789 Leer (Ostfriesland)
Erzbergerstraße 61
41061 Mönchengladbach
Nikolaus-Otto-Straße 8
52351 Düren
Ringstraße 18
32584 Löhne
Im Siebenborn 5-7
54294 Trier
Wilhelm-Raabe-Straße 2
09120 Chemnitz
Dr.-Martin-Luther-Straße 37
92637 Weiden i.d.OPf.
Ignaz-Komp-Straße 3-7
36100 Petersberg
Kruppstraße 2+4
59227 Ahlen
An der Römervilla 9-11
56070 Koblenz
Kaufweg 1
16303 Schwedt /Oder
Lankwitz
Haynauer Straße 69
12249 Berlin
Marzahn
Märkische Allee 161
12681 Berlin
Altona
Waidmannstraße 10
22769 Hamburg
Witschelstraße 102-104
90431 List
mind. 200 Mitarbeiter
55x HR-Bekanntmachungen:
2007-02-12:
Geschäftsführer: Stolletz, Thomas, Gladbeck, *04.09.1958; Wiederhold, Jürgen, Münster, *30.09.1947, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-12-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Die Firma und Sitz), 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 16.000.000,00 EUR auf 32.000.000,00 EUR sowie die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: POCO-Domäne Holding GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Halten von Beteiligungen an Unternehmungen, die auf dem Gebiet des Verkaufes von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen im unteren Preissegment mit überwiegender Selbstabholung der Kunden (Discountmöbelhandel) in Deutschland tätig sind, ferner die Ausübung von Leitungsfunktionen, wobei die Gesellschaft die Unternehmensziele für die von ihr geleiteten Gesellschaften festsetzt. Weitere Geschäftsführer: Dr. Großkord, Hans-Ralf, Hannover, *04.08.1958; Reitz, Helmut, Göttingen, *07.03.1944.
2008-04-28:
Nicht mehr Geschäftsführer: Pohlmann, Peter, Werne.
2008-05-09:
Vertretungsregelung geändert: Geschäftsführer: Stolletz, Thomas, Bergkamen, *04.09.1958; Wiederhold, Jürgen, Münster, *30.09.1947, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Paderborn mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 5267) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Osnabrück mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 4894) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Köln mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 4857) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Krefeld mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 4956) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Kaarst mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 4998) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Iserlohn mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 4945) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Hannover mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 5027) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Hagen mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 4943) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Grevenbroich mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 4997) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Gelsenkirchen mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 4969) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Essen mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 4968) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Dortmund mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 4827) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Dorsten mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 4941) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Bremen mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 4967) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Braunschweig mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 5159) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Bochum mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 5519) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Bergkamen mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 4963) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Ahlen mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 4881) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.200 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Pforzheim mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 5257) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-10-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Kerpen mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 5029) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-11-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Hildesheim mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 5260) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-02-09:
Geschäftsanschrift: Industriestraße 39, 59192 Bergkamen. Nicht mehr Geschäftsführer: Reitz, Helmut, Göttingen, *07.03.1944; Wiederhold, Jürgen, Münster, *30.09.1947.
2009-03-02:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Herzog, Klaus G., Senden, *21.02.1963; Pohlmann, Niko, Lünen, *29.01.1974; Pollok, Heiko, Göttingen, *19.03.1950; Dr. Rudolph, Friedhelm, Göttingen, *01.12.1961; Scheich, Ingo, Lünen, *26.05.1957; Sielhorst, Stephan, Uslar, *28.07.1971; Zdziarstek, Irmtraud, Uslar, *30.06.1953.
2009-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2009 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 4535) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2009 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Wesel mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 5028) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2009 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Viernheim mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 5146) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2009 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Münster mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 5258) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2009 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Lübeck mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 5147) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2009 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Heilbronn mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 5145) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2009 mit der POCO Einrichtungsgesellschaft Süd mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 6079) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2009 mit der POCO Einrichtungsgesellschaft Kempten mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 6182) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-11-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2009 und vom 04.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 6.2 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats) und 7.3 (Innere Ordnung des Aufsichtsrats) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: das Halten von Beteiligungen an Unternehmungen, die auf dem Gebiet des Verkaufes von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen im unteren Preissegment mit überwiegender Selbstabholung der Kunden ("Discountmöbelhandel") in Deutschland tätig sind, ferner die Ausübung von Leitungsfunktionen, wobei die Gesellschaft die Unternehmensziele für die von ihr geleiteten Gesellschaften festsetzt sowie das Betreiben von Einrichtungsmärkten und damit vor allem der Handel mit Bodenbelägen, Möbeln, Heimtextilien, Farben, Tapeten und sonstigen Waren, die der Hausausstattung und -renovierung dienen, darüber hinaus der Handel mit Bekleidung und Sonderposten aller Art.
2009-11-30:
Prokura erloschen: Scheich, Ingo, Lünen, *26.05.1957.
2010-05-10:
Prokura erloschen: Pohlmann, Niko, Lünen, *29.01.1974.
2010-09-27:
Vertretungsregelung geändert Geschäftsführer: Dr. Großkord, Hans-Ralf, Hannover, *04.08.1958, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-10-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2010 mit der POCO Versand GmbH mit Sitz in Hardegsen (Amtsgericht Göttingen HRB 201093) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-05-09:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hildebrandt, Jürgen, Harsewinkel, *17.09.1962.
2012-03-06:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Güde, Detlef, Selm, *03.11.1956; Kurz, Thomas, Berlin, *19.09.1962; Matzke, Volker, Nordkirchen, *27.05.1965.
2014-01-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nunmehr: Neue Firma: POCO Einrichtungsmärkte GmbH. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Engelhardt, Joachim, Hardegsen, *13.10.1964; Jürgensen, Angela, *07.06.1964; Rittmeyer, Sabine, Göttingen, *04.09.1967.
2014-03-06:
Von Amts wegen ergänzt, nunmehr: 1. das Halten von Beteiligungen an Unternehmungen, die auf dem Gebiet des Verkaufes von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen im unteren Preissegment mit überwiegender Selbstabholung der Kunden ("Discountmöbelhandel") in Deutschland tätig sind, ferner die Ausübung von Leitungsfunktionen, wobei die Gesellschaft die Unternehmensziele für die von ihr geleiteten Gesellschaften festsetzt sowie das Betreiben von Einrichtungsmärkten und damit vor allem der Handel mit Bodenbelägen, Möbeln, Heimtextilien, Farben, Tapeten und sonstigen Waren, die der Hausausstattung und -renovierung dienen, darüber hinaus der Handel mit Bekleidung und Sonderposten aller Art. 2. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben oder sich daran beteiligen; sie darf auch als persönlich haftende Gesellschafterin in eine Kommanditgesellschaft eintreten und Geschäftsführungsaufgaben übernehmen.
2014-05-02:
Von Amts wegen ergänzt, nunmehr: 1. das Halten von Beteiligungen an Unternehmungen, die auf dem Gebiet des Verkaufes von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen im unteren Preissegment mit überwiegender Selbstabholung der Kunden ("Discountmöbelhandel") in Deutschland tätig sind, ferner die Ausübung von Leitungsfunktionen, wobei die Gesellschaft die Unternehmensziele für die von ihr geleiteten Gesellschaften festsetzt sowie das Betreiben von Einrichtungsmärkten und damit vor allem der Handel mit Bodenbelägen, Möbeln, Heimtextilien, Farben, Tapeten und sonstigen Waren, die der Hausausstattung und -renovierung dienen, darüber hinaus der Handel mit Bekleidung und Sonderposten aller Art. 2. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben oder sich daran beteiligen; sie darf auch als persönlich haftende Gesellschafterin in eine Kommanditgesellschaft eintreten und Geschäftsführungsaufgaben übernehmen. 3. Ferner darf die Gesellschaft alle derartigen Geschäfte betreiben, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen und der Entwicklung der Gesellschaft dienlich sind.
2015-04-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.000.000,00 EUR auf 38.000,00 EUR beschlossen. 38.000.000,00 EUR.
2015-11-03:
Prokura erloschen: Güde, Detlef, Selm, *03.11.1956; Zdziarstek, Irmtraud, Uslar, *30.06.1953. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Albrecht, Thomas, Berlin, *07.08.1963.
2016-01-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.10.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.10.2015 mit der POCO Trade-Mark Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bergkamen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.10.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.10.2015 mit der Domäne Holding Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hardegsen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-03-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, nunmehr: Neuer Unternehmensgegenstand: der Einzelhandel mit Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen, die der Hausausstattung und -renovierung dienen (Bodenbeläge, Heimtextilien, Farben, Tapeten, u.ä.), sowie der Einzelhandel mit anderen Artikeln, auch wenn sie keinen unmittelbaren Bezug zu den vorgenannten Sortimentsgruppen haben. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens das Halten von Beteiligungen an Unternehmen und die Ausübung von Leitungsfunktionen in den von ihr gehaltenen Unternehmen, wobei die Gesellschaft die Unternehmensziele für die von ihr geleiteten Gesellschaften festsetzt. Prokura erloschen: Pollok, Heiko, Göttingen, *19.03.1950. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Beck, Bernhard, Mülheim, *30.03.1970; Gartmann, Stephan, Georgsmarienhütte, *22.10.1970; Schrader, Sebastian, Hardegsen, *04.08.1983.
2019-07-25:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.05.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.05.2019 einen Teil des Vermögens der POCO Service GmbH mit Sitz in Bergkamen (Amtsgericht Hamm HRB 9617) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-08-02:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.07.2019 wirksam geworden.
2019-12-06:
Mit der OM-Handels GmbH mit Sitz in Hardegsen (Amtsgericht Göttingen, HR B 205632) als herrschendem Unternehmen ist am 18.11.2019 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2019 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2021-07-21:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brackmann, Dominik, Lüdenscheid, *16.10.1981. Geburtsdatum berichtigt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Beck, Bernhard, Mülheim, *30.03.1973.
2022-07-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Großkord, Hans-Ralf, Hannover, *04.08.1958. Bestellt als Geschäftsführer: Düssel, Georg, Essen, *04.07.1970.
2007-02-12:
Geschäftsführer: Stolletz, Thomas, Gladbeck, *04.09.1958; Wiederhold, Jürgen, Münster, *30.09.1947, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-12-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Die Firma und Sitz), 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 16.000.000,00 EUR auf 32.000.000,00 EUR sowie die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: POCO-Domäne Holding GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Halten von Beteiligungen an Unternehmungen, die auf dem Gebiet des Verkaufes von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen im unteren Preissegment mit überwiegender Selbstabholung der Kunden (Discountmöbelhandel) in Deutschland tätig sind, ferner die Ausübung von Leitungsfunktionen, wobei die Gesellschaft die Unternehmensziele für die von ihr geleiteten Gesellschaften festsetzt. Weitere Geschäftsführer: Dr. Großkord, Hans-Ralf, Hannover, *04.08.1958; Reitz, Helmut, Göttingen, *07.03.1944.
2008-04-28:
Nicht mehr Geschäftsführer: Pohlmann, Peter, Werne.
2008-05-09:
Vertretungsregelung geändert: Geschäftsführer: Stolletz, Thomas, Bergkamen, *04.09.1958; Wiederhold, Jürgen, Münster, *30.09.1947, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Paderborn mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 5267) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Osnabrück mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 4894) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Köln mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 4857) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Krefeld mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 4956) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Kaarst mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 4998) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Iserlohn mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 4945) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Hannover mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 5027) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Hagen mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 4943) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Grevenbroich mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 4997) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Gelsenkirchen mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 4969) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Essen mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 4968) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Dortmund mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 4827) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Dorsten mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 4941) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Bremen mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 4967) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Braunschweig mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 5159) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Bochum mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 5519) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Bergkamen mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 4963) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Ahlen mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 4881) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.200 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Pforzheim mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 5257) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-10-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Kerpen mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 5029) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-11-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Hildesheim mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm, HRB 5260) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-02-09:
Geschäftsanschrift: Industriestraße 39, 59192 Bergkamen. Nicht mehr Geschäftsführer: Reitz, Helmut, Göttingen, *07.03.1944; Wiederhold, Jürgen, Münster, *30.09.1947.
2009-03-02:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Herzog, Klaus G., Senden, *21.02.1963; Pohlmann, Niko, Lünen, *29.01.1974; Pollok, Heiko, Göttingen, *19.03.1950; Dr. Rudolph, Friedhelm, Göttingen, *01.12.1961; Scheich, Ingo, Lünen, *26.05.1957; Sielhorst, Stephan, Uslar, *28.07.1971; Zdziarstek, Irmtraud, Uslar, *30.06.1953.
2009-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2009 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 4535) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2009 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Wesel mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 5028) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2009 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Viernheim mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 5146) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2009 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Münster mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 5258) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2009 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Lübeck mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 5147) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2009 mit der POCO Verwaltungsgesellschaft Heilbronn mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 5145) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2009 mit der POCO Einrichtungsgesellschaft Süd mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 6079) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2009 mit der POCO Einrichtungsgesellschaft Kempten mbH mit Sitz in Bergkamen (AG Hamm HRB 6182) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-11-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2009 und vom 04.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 6.2 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats) und 7.3 (Innere Ordnung des Aufsichtsrats) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: das Halten von Beteiligungen an Unternehmungen, die auf dem Gebiet des Verkaufes von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen im unteren Preissegment mit überwiegender Selbstabholung der Kunden ("Discountmöbelhandel") in Deutschland tätig sind, ferner die Ausübung von Leitungsfunktionen, wobei die Gesellschaft die Unternehmensziele für die von ihr geleiteten Gesellschaften festsetzt sowie das Betreiben von Einrichtungsmärkten und damit vor allem der Handel mit Bodenbelägen, Möbeln, Heimtextilien, Farben, Tapeten und sonstigen Waren, die der Hausausstattung und -renovierung dienen, darüber hinaus der Handel mit Bekleidung und Sonderposten aller Art.
2009-11-30:
Prokura erloschen: Scheich, Ingo, Lünen, *26.05.1957.
2010-05-10:
Prokura erloschen: Pohlmann, Niko, Lünen, *29.01.1974.
2010-09-27:
Vertretungsregelung geändert Geschäftsführer: Dr. Großkord, Hans-Ralf, Hannover, *04.08.1958, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-10-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2010 mit der POCO Versand GmbH mit Sitz in Hardegsen (Amtsgericht Göttingen HRB 201093) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-05-09:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hildebrandt, Jürgen, Harsewinkel, *17.09.1962.
2012-03-06:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Güde, Detlef, Selm, *03.11.1956; Kurz, Thomas, Berlin, *19.09.1962; Matzke, Volker, Nordkirchen, *27.05.1965.
2014-01-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nunmehr: Neue Firma: POCO Einrichtungsmärkte GmbH. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Engelhardt, Joachim, Hardegsen, *13.10.1964; Jürgensen, Angela, *07.06.1964; Rittmeyer, Sabine, Göttingen, *04.09.1967.
2014-03-06:
Von Amts wegen ergänzt, nunmehr: 1. das Halten von Beteiligungen an Unternehmungen, die auf dem Gebiet des Verkaufes von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen im unteren Preissegment mit überwiegender Selbstabholung der Kunden ("Discountmöbelhandel") in Deutschland tätig sind, ferner die Ausübung von Leitungsfunktionen, wobei die Gesellschaft die Unternehmensziele für die von ihr geleiteten Gesellschaften festsetzt sowie das Betreiben von Einrichtungsmärkten und damit vor allem der Handel mit Bodenbelägen, Möbeln, Heimtextilien, Farben, Tapeten und sonstigen Waren, die der Hausausstattung und -renovierung dienen, darüber hinaus der Handel mit Bekleidung und Sonderposten aller Art. 2. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben oder sich daran beteiligen; sie darf auch als persönlich haftende Gesellschafterin in eine Kommanditgesellschaft eintreten und Geschäftsführungsaufgaben übernehmen.
2014-05-02:
Von Amts wegen ergänzt, nunmehr: 1. das Halten von Beteiligungen an Unternehmungen, die auf dem Gebiet des Verkaufes von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen im unteren Preissegment mit überwiegender Selbstabholung der Kunden ("Discountmöbelhandel") in Deutschland tätig sind, ferner die Ausübung von Leitungsfunktionen, wobei die Gesellschaft die Unternehmensziele für die von ihr geleiteten Gesellschaften festsetzt sowie das Betreiben von Einrichtungsmärkten und damit vor allem der Handel mit Bodenbelägen, Möbeln, Heimtextilien, Farben, Tapeten und sonstigen Waren, die der Hausausstattung und -renovierung dienen, darüber hinaus der Handel mit Bekleidung und Sonderposten aller Art. 2. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben oder sich daran beteiligen; sie darf auch als persönlich haftende Gesellschafterin in eine Kommanditgesellschaft eintreten und Geschäftsführungsaufgaben übernehmen. 3. Ferner darf die Gesellschaft alle derartigen Geschäfte betreiben, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen und der Entwicklung der Gesellschaft dienlich sind.
2015-04-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.000.000,00 EUR auf 38.000,00 EUR beschlossen. 38.000.000,00 EUR.
2015-11-03:
Prokura erloschen: Güde, Detlef, Selm, *03.11.1956; Zdziarstek, Irmtraud, Uslar, *30.06.1953. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Albrecht, Thomas, Berlin, *07.08.1963.
2016-01-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.10.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.10.2015 mit der POCO Trade-Mark Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bergkamen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-01-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.10.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.10.2015 mit der Domäne Holding Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hardegsen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-03-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, nunmehr: Neuer Unternehmensgegenstand: der Einzelhandel mit Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen, die der Hausausstattung und -renovierung dienen (Bodenbeläge, Heimtextilien, Farben, Tapeten, u.ä.), sowie der Einzelhandel mit anderen Artikeln, auch wenn sie keinen unmittelbaren Bezug zu den vorgenannten Sortimentsgruppen haben. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens das Halten von Beteiligungen an Unternehmen und die Ausübung von Leitungsfunktionen in den von ihr gehaltenen Unternehmen, wobei die Gesellschaft die Unternehmensziele für die von ihr geleiteten Gesellschaften festsetzt. Prokura erloschen: Pollok, Heiko, Göttingen, *19.03.1950. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Beck, Bernhard, Mülheim, *30.03.1970; Gartmann, Stephan, Georgsmarienhütte, *22.10.1970; Schrader, Sebastian, Hardegsen, *04.08.1983.
2019-07-25:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.05.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.05.2019 einen Teil des Vermögens der POCO Service GmbH mit Sitz in Bergkamen (Amtsgericht Hamm HRB 9617) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-08-02:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.07.2019 wirksam geworden.
2019-12-06:
Mit der OM-Handels GmbH mit Sitz in Hardegsen (Amtsgericht Göttingen, HR B 205632) als herrschendem Unternehmen ist am 18.11.2019 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2019 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2021-07-21:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brackmann, Dominik, Lüdenscheid, *16.10.1981. Geburtsdatum berichtigt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Beck, Bernhard, Mülheim, *30.03.1973.
2022-07-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Großkord, Hans-Ralf, Hannover, *04.08.1958. Bestellt als Geschäftsführer: Düssel, Georg, Essen, *04.07.1970.