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PRÄMAB Präzisionsmaschinen- und Anlagenbau GmbH

GMW, Walzwerkstechnik, Hüttentechnik..., Eigenentwicklungen, Großteilfertigung, HeavyFlatCar, Munitionsentsorgung, Schwerzerspanung, Sondermaschinenbau, Kraftwerkstechnik
Adresse / Anfahrt
Ulmenweg 14
39288 Burg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-06-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2011. Geschäftsanschrift: Ulmenweg 14, 39288 Burg. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb, Produktion, Montage und Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen. Stammkapital: 183.000,00 EUR. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Anders, Steffen, Brandenburg, *23.12.1965; Berge, Erhard, Unseburg, *01.08.1950; Beuschlein, Thomas, Magdeburg, *24.07.1962; Jung, Matthias, Stendal, *27.05.1959, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der PRÄMAB Präzisionsmaschinen- und Anlagenbau GmbH & Co.KG, mit dem Sitz in Burg (Amtsgericht Stendal HRA 461).Nicht eingetragen:Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-01-09:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Anders, Steffen, Brandenburg, *23.12.1965.

2018-07-25:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der G.M.W. Präzisions GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Burg verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 25.07.2018 wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.