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fenamo GmbH

Accessoires
Adresse / Anfahrt
Gregor-Mendel-Straße 08
14469 Potsdam
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-03-04:
inländische Geschäftsanschrift: Gregor-Mendel-Straße 8, 14469 Potsdam; Gegenstand: Der Handel (insbesondere über das Internet), die Herstellung, Anpassung, Änderung und Vertrieb von Bekleidung und Modeaccessoires. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Fernengel, Beate, *10.09.1965, Potsdam; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Fonkika, Colette, *19.09.1976, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.12.2014

2015-12-16:
Name der Firma: fenamo GmbH; Nicht mehr Geschäftsführer: Fonkika, Colette; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.11.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 1.1 .

2020-05-21:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 24.04.2020 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die hm4u GmbH mit Sitz in Potsdam, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 27244 P, verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.