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PRO DV AG

Internet und Informationstechnologie, Nutzungserfahrung, Geschäftsprozesse..., Visionär, Dynamisch, Architektur-Beratung, PROfessionell, Schwerpunkten, Stabs, Krisenmanagement
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22x HR-Bekanntmachungen:

2005-06-10:
Die Hauptversammlung vom 31.05.2005 hat folgende Satzungsänderung beschlossen: § 3 erhält folgenden neuen Absatz: (4) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 430.000,00 (in Worten: Euro vierhundertdreißigtausend), eingeteilt in bis zu 430.000 neuen auf denInhaber lautenden Stückaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von bis zu 430.000 Bezugsrechten auf Aktien an Arbeitnehmer der PRO DV Software AG oder mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen, an die Mitglieder des Vorstands der PRO DV Software AG und an die Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2005 (Aktienoptionsplan 2005). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von den ihnen gewährten Bezugsrechten Gebrauch machen und soweit der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat entscheidet, die Verpflichtung der Gesellschaft zur Aktienverschaffung nach Ausübung der Bezugsrechte durch Ausgabe neuer Aktien aus dem bedingten Kapital zu erfülllen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil. Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, es sei denn, es sollen Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werde; in diesem Fall legt der Aufsichtsrat die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung fest. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem bedingten Kapital zu ändern. Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 30.11.2006 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Das derzeitige Grundkapital der PRO DV Software AG beträgt EUR 4.300.000,00. Die Ermächtigungkann ganz oder teilweise, in diesem Fall auch mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Handel in eigenen Aktien genutzt werden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 4.300.000 Stückaktien.

2006-06-26:
Die Hauptversammlung vom 30.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Einberufung der Hauptversammlung), § 9 (Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht) und § 10 (Vorsitz der Hauptversammlung) beschlossen.

2006-11-15:
Nicht mehr Vorstand: Bücher, Udo, Dortmund, *27.02.1956.

2007-07-06:
Die Hauptversammlung vom 21. Mai 2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 14 (Bekanntmachungen und Informationen) und 16 (Satzungsänderung) beschlossen.

2008-10-02:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Neumann, Christian, Dortmund, *28.07.1968.

2009-01-30:
Prokura erloschen: Dr. Cronau, Hans Jürgen, Dortmund, *21.03.1958.

2009-09-28:
Die Hauptversammlung vom 21.08.2009 hat die Änderung der Satzung in §§ 3 (Grundkapital und Aktien), 8 (Einberufung der Hauptversammlung), 9 (Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht), sowie die Einfügung des § 17 (Befreiung von den Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligten) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20.08.2014 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 2.150.000,00 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

2009-10-30:
Prokura erloschen: Neumann, Christian, Dortmund, *12.06.1968.

2010-06-07:
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

2011-05-13:
Die Hauptversammlung vom 19.04.2011 hat die Fortsetzung der Gesellschaft gem. § 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG beschlossen. Die Hauptversammlung vom 19.04.2011 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr), 3 (Grundkapital und Aktien), 5 (Vorstand), 6 (Vertretung der Gesellschaft) und 7 (Aufsichtsrat) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: PRO DV AG. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten a) durch ein Vorstandsmitglied, wenn nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist oder wenn der Aufsichtsrat dem Vorstandsmitglied die Befugnis zur Allein-vertretung erteilt hat. b) durch zwei Vorstandsmitglieder, c) durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen. Bestellt als Vorstand: Bullmann, Klaus, Dortmund, *21.12.1951; Osterkamp, Uwe, Duisburg, *18.04.1964.

2011-06-03:
Auf Antrag der Gesellschaft wird diese gem. § 270 Abs. 3 AktG für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 von der Pflicht zur Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte durch einen Abschlussprüfer befreit.Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt oder wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Beschwerde zugelassen hat. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

2012-05-21:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2013-05-31:
Die Hauptversammlung vom 03.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Einberufung der Hauptversammlung ) und § 14 (Bekanntmachungen und Informationen ) beschlossen.

2014-06-10:
Die Hauptversammlung vom 14.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 3 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13.05.2019 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 2.150.000,00 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

2016-01-07:
Nicht mehr Vorstand: Bullmann, Klaus, Dortmund, *21.12.1951. Bestellt als Vorstand: Steverding, Gregor, Meerbusch, *13.11.1964.

2016-03-16:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der PRO DV Consulting GmbH, Nürnberg mit der PRO DV AG, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 12956) eingereicht worden.

2016-05-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 18.04.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.04.2016 mit der PRO DV Consulting GmbH mit Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg, HRB 26040) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-05-25:
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, weiterhin Vorstand: Osterkamp, Uwe, Duisburg, *18.04.1964, einzelvertretungsberechtigt.

2018-02-02:
Vertretungsbefugnis geändert, weiterhin Vorstand: Steverding, Gregor, Meerbusch, *13.11.1964, einzelvertretungsberechtigt.

2019-06-27:
Die Hauptversammlung vom 09.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3 beschlossen. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.05.2019 wurde die Satzung ferner in den §§ 7, 8, 11 und 12 redaktionell geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 08.05.2024 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 2.150.000,00 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

2021-07-06:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Hauert 12, 44227 Dortmund.

2022-06-23:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

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