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PSM³ GmbH

Messe, Ausstellungen und Kongresse, Medienagentur, Medienfabrik..., Fernsehproduktion
Adresse / Anfahrt
Frankenstraße 31-35
71543 Wüstenrot
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Gründung 1994
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2010-04-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.03.2010. Geschäftsanschrift: Im Gogelsfeld 1, 71543 Wüstenrot. Gegenstand: Die Erstellung von Video- und TV-Produktionen, die Optimierung und der Vertrieb von Kommunikationslösungen sowie die Durchführung von Marketingveranstaltungen und die Erbringung von sonstigen Marketingdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Brückner, Otmar, Schwäbisch Hall, *15.08.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-02-27:
Änderung der Geschäftsanschrift: Frankenstraße 31-33, 71543 Wüstenrot.

2014-02-05:
Der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans mit den Verschmelzungsbedingungen für eine grenzüberschreitende Verschmelzung zwischen der Perfect Style Motions Limited (als übertragende Gesellschaft) und der PSM³ GmbH (als übernehmende Gesellschaft) wurde am 30.01.2014 zum Handelsregister eingereicht.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt:a) als übertragende Gesellschaft die Perfect Style Motions Limited mit Sitz in Birmingham/Großbritannien, eingetragen beim Gesellschaftsregister für England und Wales unter der Nr. 5490407,b) als übernehmende Gesellschaft die PSM3 GmbH mit Sitz in Wüstenrot/Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 733473.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter (§ 122d S. 2 Nr. 4 UmwG):Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist entbehrlich, da außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Die Gläubigerrechte ergeben sicha) nach deutschen Recht aus § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG: Danach können die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft eine Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistung können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der PSM3 GmbH unter deren Geschaftsanschrift (Frankenstr. 31-33, 71543 Wüstenrot) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Geschäftsanschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.b) nach englischem Recht aus Reg. 11 und 14 CCBMR 2007. Danach kann jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist. Hierzu hat jeder Gläubiger dieses Verlangen gegenüber dem High Court (London/Großbritannien) geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Unter der vorgenannten Geschäftsanschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.

2015-08-21:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 19.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht "Perfect Style Motions Limited", Birmingham (Companies House Cardiff 05490407) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-08-27:
zu lfd. Nr. 3 von Amts wegen berichtigt: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 23.01.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht "Perfect Style Motions Limited", Birmingham (Companies House Cardiff 05490407) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

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