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ITCOSYS WebSolutions GmbH

Softwarevertrieb, Hinweisgebersysteme, Shopdesign..., Schwimm, Sprunghalle im Europasportpark, Meldeergebnis, Digitales Meldesystem
Adresse / Anfahrt
Wodanstraße 15
12623 Berlin
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-12-07:
Firma: ITCOSYS WebSolutions GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Wodanstr. 15, 12623 Berlin Gegenstand: Erbringung von Buchführungs- und Bürodienstleistungen, IT-Dienstleistungen, Internetmarketing- und eCommerce-Dienstleistungen, Erstellung und Wartung von Webseiten, Handel mit IT-Produkten, Durchführung von IT-Schulungen, Unternehmensberatung, Mitarbeiter- und Bewerbercoaching, Vermittlung solcher Dienstleistungen und alle damit zusammenhängenden Leistungen, die der Erreichung des Geschäftszweckes dienen Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer:; 1. Ostrzinski, Jana, *15.05.1971, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 15.11.2010.

2013-09-05:
Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2013 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der RD Projekt GmbH um 25.000 EUR auf 50.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die RD Projekt GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 111631) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

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