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PUMA GmbH IP Solingen

Immobilien, Unternehmen für Outdoor- und Sportzubehör, Schneidarbeiten..., Tranchieren, Schälmesser, Schälen, Küchenblock, Klingenlänge, Santoku, Steakmesser
Adresse / Anfahrt
An den Eichen 20-22
42699 Solingen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
Gründung 2007
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2005-07-07:
Prokura erloschen: Eleftheriadis, Konstantin, Wermelskirchen, *05.12.1967.

2006-10-19:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lauer, Harald, Solingen, *14.02.1954. Bestellt als Geschäftsführer: Hiepass-Aryus, Heinrich-Ernst, Rees, *01.09.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-07-10:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hiepass-Aryus, Hendrik Hubertus, Rees, *14.01.1993; Nicolai, Frauke Julia, Solingen, *30.11.1971.

2018-12-18:
Mit der Aryus Handel und Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Rees (Amtsgericht Kleve, HRB 3014) als herrschendem Unternehmen ist am 10.12.2018 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2018 zugestimmt.

2020-10-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 28.08.2020 mit Ergänzung vom 14.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2020 mit der Puma-Werk Lauterjung & Sohn GmbH & Co. KG Schneidwarenmanufaktur mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 19454) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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