Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Pallone Sports GmbH

Einzelhandel, ADCELL Werbemittel, ProgrammID des Werbemittels..., Referrer und Zeitstempel, SubID, Richtlinie Lebensdauer, Essenziell, Sprachweiterleitung, Inland, FAN-tastische, TADPF
Adresse / Anfahrt
Grevesmühlener Straße 26
13059 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 1 Mitarbeiter
Gründung 2010
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2010-09-28:
Firma: Pallone Sports UG (haftungsbeschränkt) Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Wolfener Straße 32 - 34, 12681 Berlin Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln sowie die Organisation und Planung von Sportveranstaltungen und Sportevents. Stamm- bzw. Grundkapital: 1,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer:; 1. Treibel, Marcel, *13.05.1976, Ahrensfelde OT Eiche; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.06.2010.

2013-04-05:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin.

2014-03-14:
Firma: Pallone Sports GmbH; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Änderung zu Nr. 1: Wohnort geändert; Geschäftsführer: Treibel, Marcel, *13.05.1976, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.10.2013 ist das Stammkapital um 24.999 EUR auf 25.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Durch weiteren Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.03.2014 ist der Gesellschaftsvertrag erneut geändert in § 4 (Gründungsaufwand).

2014-09-02:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachung der nachfolgenden Angaben gemäß § 122 d S. 2 UmwG: 1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. An der Verschmelzung sind die DonPallone.com Limited, eine Private Limited Company by Shares nach dem Recht von England und Wales mit Sitz in England, Waverley House 7-12 Noel Street London W1F 8GQ als übertragende Gesellschaft und die Pallone Sports GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in 13059 Berlin, Grevesmühlener Straße 26, Deutschland als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Register des House of Companies Cardiff unter der Registernummer 05988795. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 129304 B. 4. a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Pallone Sports GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Pallone Sports GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Pallone Sports GmbH nach §122a Abs. 2 iVm. §19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Pallone Sports GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der lnsolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der lnhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Pallone Sports GmbH unter deren Geschäftsanschrift Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Pallone Sports GmbH gefordert werden muss. b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden. c) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden englischen DonPallone.com Limited ergeben sich aus Reg. 11, 14 Companies Cross-Border Mergers Regulations 2007 ("CCBMR 2007") i.V.m. §122a Abs. 2 UmwG iVm. §22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten DonPallone.com Limited Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Pallone Sports GmbH nach §122a Abs. 2 iVm. §19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Pallone Sports GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Pallone Sports GmbH unter deren Geschäftsanschrift Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Pallone Sports GmbH gefordert werden muss. d) Den Gläubigern der Pallone Sports GmbH und der DonPallone.com Limited werden vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte kostenlos unter der Anschrift Grevesmühlener Straße 26, 13059 Berlin erteilt (§ 122d Nr. 4 UmwG).

2015-08-31:
Rechtsverhaeltnis: Die DonPallone.com Limited mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff, Company No. 05988795) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 28.08.2014, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2015 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 07.05.2015 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Marketing