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Panatom GmbH

Kunstgalerie, Kommunikationsräumen, Wissenstransfer..., Stadtentwicklung.
, Kernkompetenzen, KOMMUNIKATIONSRÄUME, UNESCO-Kommission, Copies, PCMS, Kleistian, Filzauflage
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Torstraße 100
10119 Berlin
1x Adresse:

Hermannstraße 20d
18055 Rostock


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HR-Bekanntmachungen:

2018-06-18:
Firma: Panatom GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Torstraße 100, 10119 Berlin; Gegenstand: Der Betrieb einer Agentur für kommunikationsstrategische Beratung, Konzeption, Kreation und medienübergreifende Umsetzung, insbesondere in den Bereichen: Kommunikation, Design, Ausstellungen, Leitsysteme, temporäre Architekturen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Froböse, Juliane, *19.09.1974, Rostock; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 07.05.2018; Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Juliane Froböse e. Kfr. von der Inhaberin Juliane Froböse geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 54857) aus ihrem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 07.05.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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