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Pape & Co. GmbH Steuerberatungsgesellschaft

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Adresse / Anfahrt
Richard-Strauss-Straße 82/c
81679 München
1x Adresse:

Ruhpoldinger Straße 7
83313 Siegsdorf


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2006-10-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2006 mit Nachtrag vom 25.09.2006. Gegenstand des Unternehmens: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG; Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pape, Arthur, München, *16.09.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der "Pape & Partner Steuerberatungsgesellschaft" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München PR 331). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-02-11:
Geschäftsanschrift: w.o., Zweigniederlassung mit geänderter Firma: Pape & Co. GmbH Steuerberatungsgesellschaft Zweigniederlassung Traunstein, Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung: Leonrodstraße 7, 83278 Traunstein

2009-05-13:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Oberföhringer Strasse 8, 81679 München.

2014-01-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2013 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Pape & Co. GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Pape & Co. GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Traunstein Steuerberatung, 83278 Traunstein, Geschäftsanschrift: Leonrodstr. 7, 83278 Traunstein. Neuer Unternehmensgegenstand: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs.3 StBerG und die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten im wirtschaftsprüfenden, steuer- und wirtschaftsberatenden Beruf gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO; Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs.4 Nr.1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 43a Abs. 3 Nr.1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.

2018-04-14:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Richard-Strauß-Straße 82 C, 81679 München.

2018-04-18:
Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Richard-Strauss-Str. 82 C, 81679 München.

2019-08-01:
Die Pape & Co. Ventures GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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