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Gemeinnütziges Paritätisches Bildungswerk Sachsen-Anhalt - PBW GmbH

Seminarangebote, Firmenkundin, Seminarteilnehmerin..., Paritätischen, Dozentinnen, Kolleginnen des Bildungswerkes, ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN, Gemeinütziges
Adresse / Anfahrt
Wiener Straße 2
39112 Magdeburg
2x Adresse:

Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 10
06449 Aschersleben


Am Kamp 5
38871 Ilsenburg (Harz)


Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-07-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2018. Geschäftsanschrift: Wiener Straße 2, 39112 Magdeburg. Gegenstand des Unternehmens: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung; Angebote für soziale Begegnungen, Beratung und Selbsthilfe. Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb von berufsbildenden Schulen und Bildungsstätten der Erwachsenenbildung sowie sozialen Begegnungsstatten und Beratungsstellen. Zur Erreichung des Gesellschaftszweckes ist der Gesellschaft erlaubt, Beteiligungen an anderen Gesellschaften einzugehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mertens, Silke, Möser OT Lostau, *21.09.1972. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung des PARITÄTISCHES Bildungswerk - Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. mit dem Sitz in Magdeburg . Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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