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Parkett aus Meisterhand Vahl GmbH

Scriptbibliotheken, Bambusparkett, Mosaikparkett..., Sperre, Schriftbibliotheken, Dielenboden, Designbeläge, Parkettböden, Bodenbelages, Dekorschicht
Adresse / Anfahrt
Asternweg 11
51143 Köln
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-01-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.01.2017. Geschäftsanschrift: Asternweg 11, 51143 Köln. Gegenstand: Parkettleger- und Bodenlegerarbeiten sowie der Handel mit Parkett, Bodenbelägen und Zubehör und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen jedoch erlaubnispflichtige. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vahl, Martina, Köln, *16.07.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Vahl, Jörg, Köln, *29.10.1962, einzelvertretungsberechtigt.

2017-02-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Vermögens des "Meisterbetrieb Jörg Vahl e.K.", Köln (Amtsgericht Köln, HRA 32403) beschlossen. 45.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.01.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Vermögen des "Meisterbetrieb Jörg Vahl e.K.", Köln (Amtsgericht Köln, HRA 32403), als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.