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brainstorm music marketing AG

Veranstaltungen, Darstellende Künste, Künstleraufbau..., Musikagentur im Allgäu, BMM, Deville, Netmusiczone Merchstore, Hellfest, Gan-Shin, SAVALAS, MAGRÉE, PAPAGALLO
Adresse / Anfahrt
Weidachstraße 13
87541 Bad Hindelang
1x Adresse:

Burgberger Straße 9
87549 Rettenberg


Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-04:
Die brainstorm music marketing gmbh mit dem Sitz in Bad Hindelang-Vorderhindelang (Amtsgericht Kempten HRB 6492) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2008 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30.01.2008 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 30.01.2008 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-03-03:
Die Hauptversammlung vom 22.02.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: brainstorm music marketing AG.

2009-06-29:
Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Devman OHG, Bad Hindelang (Amtsgericht Kempten HRA 8948) beim Amtsgericht Kempten (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.

2009-07-20:
Die Devman OHG mit dem Sitz in Bad Hindelang (Amtsgericht Kempten HRA 8948) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2009 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 03.07.2009 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 03.07.2009 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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