Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Paul Will GmbH & Co. KG

Spedition, Gleisanschluss, BigBags..., Absackung, Erfahrung im Transportwesen, Gußstücken, Intensivstrahlen, Speziallagerhallen, Drachenfelssee
Adresse / Anfahrt
Zorger Straße 2
37445 Walkenried
1x Adresse:

Motorenstraße 3
99734 Nordhausen


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-25:
Firma geändert, nun: Paul Will GmbH & Co. KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Will, Gerhard, Kaufmann, Walkenried. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Paul Will Verwaltungs GmbH, Walkenried (Göttingen HRB 200391). Prokura erloschen: Will, Katja, Walkenried, *27.02.1972; Will-Leinhoß, Anke, Walkenried, *22.07.1967.

2008-02-08:
Die Firma der Zweigniederlassungen wurde geändert, nun: Rail Logistic Center, Zweigniederlassung der Firma Paul Will GmbH & Co. KG, 99734 Nordhausen; Autohaus Will, Zweigniederlassung der Firma Paul Will GmbH & Co. KG, 37445 Walkenried; Paul Will GmbH & Co. KG Zweigniederlassung Spedition Nordhausen, 99734 Nordhausen; W-M-N Will Metallbearbeitung Nordhausen, Zweigniederlassung der Firma Paul Will GmbH & Co. KG, 99734 Nordhausen.

2011-12-06:
Aufgehoben: Autohaus Will, Zweigniederlassung der Firma Paul Will GmbH & Co. KG, 37445 Walkenried. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.11.2011 und der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 22.11.2011 Teile ihres Vermögens (Teilbetrieb "Autohaus Walkenried") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Autohaus Nordhausen Will GmbH & Co. KG (AG Jena HRA 502405) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.