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Percom e.K. Karl-Heinz Wiesmayer

Automobile und Zweiräder, Kunststoffspritzgussteile, Hauptgesellschafter..., Kunststoffspritzguss, WBS
Adresse / Anfahrt
Kopernikusstraße 31
85092 Kösching
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-09-19:
(Entwicklung, Montage und Handel mit technischem Zubehör für die Fahrzeugindustrie, insbesondere mit Dachträgern und den dazugehörigen Aufbauteilen und anderen Montage-Baugruppen sowie Aluminium-Druck-Gussteilen und -profilen nach Zeichnungsangaben ). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Kopernikusstraße 31, 85092 Kösching. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Wiesmayer, Karl Heinz, Wettstetten, *28.03.1961. Entstanden durch Verschmelzung der Percom GmbH, mit dem Sitz in Kösching (Amtsgericht Ingolstadt HRB 6051) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-11-10:
Das von dem Einzelkaufmann Wiesmayer, Karl Heinz, Wettstetten, *28.03.1961 unter der Firma Percom e. K. mit dem Sitz in Kösching betriebene Unternehmen ist gemäß Ausgliederungserklärung und Ausgliederungsplan je vom 12.01.2021 sowie Bestätigung des Insolvenzplans durch das Amtsgericht Ingolstadt vom 20.09.2021 aus dem Vermögen des Inhabers auf die Percom Automotive GmbH mit dem Sitz in Kösching (Amtsgericht Ingolstadt HRB 9899) ausgegliedert. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 155 UmwG. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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