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Peter Agrarhandel GmbH & Co. KG

Grundstücksverwaltung, Agrarwirtschaft, Gartenfachmarkt..., Deutschen Getreidehandel, Einheitsbedingungen, Unwirksamkeit einer Bestimmung, Warenbörse, Getränkemarkt, Frima, Saatgut, Industriegebiet
Adresse / Anfahrt
Brühlstraße 2
79331 Teningen
1x Adresse:

Gartenfach-und Getränkemarkt
79331 Teningen


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-06-29:
(der Betrieb eines Agrarhandels- und Getränkehandelsunternehmens sowie die Verwaltung von gesellschaftseigenen Grundbesitz und Beteiligungen aller Art.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Brühlstraße 2, 79331 Teningen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Peter Verwaltung GmbH, Teningen (Freiburg i. Br. HRB 705450), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-01-24:
Firma geändert; nun: Peter Agrarhandel GmbH & Co. KG. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.12.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Peter Agrarhandel GmbH", Teningen (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 260540) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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