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Petro Gas Ausrüstungen Berlin GmbH

Datenverarbeitung, PERIPREN, Schlauchdosierpumpen..., BIOPRENE, Dosieren und Portionieren, Dosierstationen, Industrieeinsatz, MARPRENE, Schlauchpumpen für Labor
Adresse / Anfahrt
Goethestraße 69
10625 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2008-05-15:
Firma: Petro Gas Ausrüstungen Berlin GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die Übernahme von Ingenieurleistungen in der Verfahrenstechnik. Handelsvertretung in Großhandel für bzw. mit Erzeugnissen der Investitionsgüter-Industrie- speziell Apparate-, Behälter und Anlagenbau, Pumpen, Verdichter, Armaturen, Steuerungssysteme, Mess- und Regelgeräte, Analysengeräte, einschließlich dazu erforderlicher Ersatzteile und Serviceleistungen. Herstellung und Handel von Dosierpumpen und Dosiergeräten, sowie artverwandten Produkten der Dosiertechnik. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Wollmann, Uwe, *09.04.1965, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.04.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Petro Gas Ausrüstungen Berlin Ingenieurbüro W. Wollmann Nachf. e.K. vom Inhaber Uwe Wollmann geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 16831 B) gemäß dem Ausgliederungsplan vom 22.04.2008. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..