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Pflege- und Betreuungseinrichtungen "Forsthaus" GmbH

Pflanzen, Forsthäuser, Förderwerkstatt Forsthaus..., Pflanzenmeer Unser, Folientunnel
Adresse / Anfahrt
Pölitzer Weg 21a
23843 Bad Oldesloe
1x Adresse:

Kupfermühler Weg 5
22967 Tremsbüttel


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2007-01-26:
Pflege- und Betreuungseinrichtungen "Forsthaus" GmbH, Tremsbüttel. Prokura: 1.Anders, Stefanie, geb. Lunau, *17.11.1964, Tremsbüttel-Sattenfelde; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.

2015-10-23:
HRB 4640 HL: Bernhard Denker Verwaltungs GmbH, Lübeck. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.

2015-12-10:
HRB 4640 HL: Bernhard Denker Verwaltungs GmbH, Lübeck.

2016-02-23:
HRB 4640 HL: Bernhard Denker Verwaltungs GmbH, Lübeck. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.

2020-11-19:
Geschäftsanschrift: Kupfermühler Weg 5-6, 22967 Tremsbüttel

2020-12-16:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Alten- und Pflegeheime Forsthaus Elisabeth und Kurt Anders & Sohn GmbH & Co. Verwaltungskommanditgesellschaft mit dem Sitz in Tremsbüttel (AG Lübeck, HRA 2571 AH) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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