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Pflegeagentur Berlin Didem Isik GmbH

Datenverarbeitung, Lebensgewohnheiten, Aktivierende..., Medikament, Begleitdiensten, Nocebo-Effekt, Wohnungswechsel, Hauswirtschaftliche, Menschenwürde, Qualitätspolitik, Pflegeleitbild
Adresse / Anfahrt
Leberstraße 32
10829 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2011-11-23:
Firma: Pflegeagentur Berlin Didem Isik GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Leberstraße 32, 10829 Berlin Gegenstand: Die häusliche Krankenpflege sowie die Erbringung zusätzlicher Leistungen wie Vermittlung von Begleitdiensten, Unterstützung bei Wohnungswechsel, Beantragung von Hilfsmitteln, Hilfe bei Antragstellung, Besorgung von Medikamenten, Begleitung bei Behörden usw., jedoch keine Rechtsberatung; das Betreiben von Einrichtungen für betreutes Wohnen, Tagespflege, Wohngemeinschaften sowie ähnlicher Einrichtungen und zu diesem Zweck auch der Erwerb und die Verwaltung eigener Immobilien; genehmigungsbedürftige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Isik, Didem, *26.01.1965, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.10.2011 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Pflegeagentur Berlin Didem Isik e.K. von der Inhaberin Didem Isik geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 45521 B) aus ihrem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 25.10.2011. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..