2007-02-12: Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert. Gegenstand nun: Betrieb des CongressCentrums Pforzheim und sonstiger Einrichtungen der Stadt Pforzheim zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie die mietweise oder sonstige Überlassung an Dritte zu diesem Zweck.
2007-03-19: Nicht mehr Geschäftsführer: Trautz, Wolfgang M., Verkehrsdirektor, Pforzheim.
2007-10-08: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Dickmanns, Christoph, Friedrichshafen, *27.08.1961, einzelvertretungsberechtigt. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Ihlenfeld, Günter, Pforzheim, *02.08.1950, einzelvertretungsberechtigt.
2007-11-30: Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Dr. Dickmanns, Christoph, Friedrichshafen, *27.08.1961; Ihlenfeld, Günter, Pforzheim, *02.08.1950, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-10-02: Prokura erloschen: Aichele, Andreas Werner, Unterreichenbach.
2012-08-10: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Dickmanns, Christoph, Friedrichshafen, *27.08.1961.
2012-12-07: Bestellt als Geschäftsführer: Reitz, Oliver, Pforzheim, *08.03.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-07-28: Nicht mehr Geschäftsführer: Ihlenfeld, Günter, Pforzheim, *02.08.1950.
2021-12-28: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Umwandlung durch Vermögensübertragung unter Auflösung ohne Abwicklung ihr Vermögen als Ganzes nach Maßgabe des Übertragungsvertrages vom 22.12.2021 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2021 auf die Gebietskörperschaft "Stadt Pforzheim", Pforzheim übertragen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.