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Phantasma Labs GmbH

Helps, Sectors, Factories...
Adresse / Anfahrt
Lohmühlenstraße 65
12435 Berlin
Kontakt
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2019-04-08:
Firma: Phantasma Labs UG ; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin; Gegenstand: Die Erbringung von IT- und Software-Dienstleistungen für die Automobil- und Mobilitätsindustrie. Stamm- bzw. Grundkapital: 500,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: 1. Nanjundaiah, Ramakrishna, *07.05.1988, Stuttgart; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.01.2019 mit Änderung vom 14.02.2019 in Ziffer 3

2020-07-30:
Firma: Phantasma Labs GmbH; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Änderung zu Nr. 1: hinsichtlich der Vertretungsbefugnis, nunmehr: Geschäftsführer: Nanjundaiah, Ramakrishna; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Meier, Maria Katharina Aniela, *31.03.1989, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2020 ist das Stammkapital auf EUR 25.000,00 erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.

2020-08-12:
Stamm- bzw. Grundkapital: 34.257,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2020 ist das Stammkapital um 9.257,00 EUR auf 34.257,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere geändert in Ziffer 3. Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.07.2020 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschadt bis zum Ablauf des 31.12.2020 um einen Betrag bis zu 1.424,00 Euro zu erhöhen.

2020-11-24:
Stamm- bzw. Grundkapital: 35.681,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.07.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 1.424,00 EUR auf 35.681,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der hierzu ermächtigten Geschäftsführer vom 22.10.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Genehmigtes Kapital 2020/I); Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 22.07.2020 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2020/I)

2020-12-30:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden: 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122 d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG) a) Die Phantasma Labs Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 71 71-75 Shelton Street, Covent Garden, London, WC2H 9JQ, England, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 11395457, als übertragende Gesellschaft, sowie b) die Phantasma Labs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 205639 B, als übernehmende Gesellschaft. 2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Phantasma Labs GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Phantasma Labs GmbH unter deren Geschäftsanschrift in c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Phantasma Labs GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Phantasma Labs Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mltstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Phantasma Labs GmbH, Herrn Ramakrishna Nanjundaiah, unter der Geschäftsadresse in c/o Factory Works GmbH, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin, kostenlos angefordert werden.

2021-06-14:
Rechtsverhaeltnis: Die Phantasma Labs Limited mit Sitz in Birmingham/England (Companies House Cardiff, Company No. 11395457) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 11.11.2020, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.02.2021 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 29.12.2020 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.