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Pharmalink Extracts Europe GmbH

Deep, Minerals, DOW..., Liquid Ocean MineralsLOM
Adresse / Anfahrt
Solinger Straße 7
42799 Leichlingen (Rheinland)
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-13:
Bestellt als Geschäftsführer: Jacobs, Andrea, Leichlingen, *08.02.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-02-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2011 hat beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung), § 6 (Gesellschafterversammlung), § 7 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung), § 8 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 9 (Einziehung und Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen), § 12 (Abfindung bei Ausscheiden) und § 14 (Bekanntmachungen und allgemeine Bestimmungen) zu ändern. § 10 (Tod eines Gesellschafters) des Gesellschaftsvertrages wurde insgesamt neugefasst. Nach Änderung Wohnort Geschäftsführer: Jacobs, Andrea, Solingen, *08.02.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Jacobs, Andrea, Leichlingen, *08.02.1961.

2013-02-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1. und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Pharmalink Extracts Europe GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Solinger Straße 7, 42799 Leichlingen.

2020-11-06:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.10.2020 im Wege des Formwechsels in die Pharmalink Extracts Europe GmbH & Co. KG mit Sitz in Leichlingen (Amtsgericht Köln, HRA 35011) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.