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Plößer Haustechnik GmbH & Co. KG

Traisa, Büroadresse
Adresse / Anfahrt
Alte Darmstädter Straße 26
64367 Mühltal
2x Adresse:

Waschenbacher Straße 6
64367 Mühltal


Ludwigstraße 117
64367 Mühltal


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-03-17:
(Gas- und Wasserinstallationen aller Art, Sanitärarbeiten aller Art; Heizungs- und Lüftungsbau aller Art; Solar- und Spenglerarbeiten aller Art; Verkauf, Vertrieb und Instandsetzung entsprechender Geräte; Handel mit den in den vorgenannten Bereichen dazugehörigen Waren). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Waschenbacher Straße 6, 64367 Mühltal. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Plößer Verwaltungs GmbH, Mühltal (Amtsgericht Darmstadt HRB 89809).

2011-12-07:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.10.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das von dem Thomas Plößer, geb. am 27.09.1975 unter der Firma "Thomas Plößer Gas- u. Wasserinstallation, Sanitär e.K." mit Niederlassung in Mühltal (Amtsgericht Darmstadt, HRA 84502) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 01.12.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.