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Schuckertstraße 21
48153 Münster
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103 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 103 Mitarbeiter
Formell
13x HR-Bekanntmachungen:

2011-07-01:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Bixenmann, Alexander, Biberach, *14.08.1965; Kimmer, Thomas, Ratingen, *03.05.1965.

2012-06-11:
Prokura erloschen: Bixenmann, Alexander, Biberach, *14.08.1965; Kimmer, Thomas, Ratingen, *03.05.1965.

2013-11-12:
Zweigniederlassungen aufgehoben: Rudolf Mitzscherlich, Zweigniederlassung der Nordwest Dental GmbH & Co. KG, 32051 Herford, Geschäftsanschrift: Osttor 91, 32051 Herford. Saath Dental, Zweigniederlassung der Nordwest Dental GmbH & Co. KG, 10783 Berlin, Geschäftsanschrift: Bülowstr. 56, 10783 Berlin. Wilhelm Bulk, Zweigniederlassung der Nordwest Dental GmbH & Co. KG, 48149 Münster, Geschäftsanschrift: Hüfferstr. 73-79, 48149 Münster.

2016-08-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2016 mit der Norpoth & Hellinghausen Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 4932) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-08-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2016 mit der Frisch Dental GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 14233) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-09-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2016 mit der SÜDWEST DENTAL Verwaltungs GmbH mit Sitz in Münster verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-09-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2018 mit der NWD C dental consult GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 11867) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-10-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.208 mit der MPS Dental GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 31606) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-10-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2018 mit der Apollonia Deutsches Instiut für Praxisabgabe GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 14143) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-11-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2018 mit der NWD Saar-Pfalz GmbH mit Sitz in Neustadt (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 62876) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-09-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 04.09.2019 mit der Amertsmann Dental-GmbH mit Sitz in Passau (Amtsgericht Passau, HRB 4585) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-09-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 04.09.2019 mit der Direct-Dental Verwaltungs GmbH mit Sitz in Konstanz (Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRB 382115) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-04-08:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.03.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.03.2022 mit der NWD Service GmbH mit Sitz in Münster verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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