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Plonka GmbH

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Adresse / Anfahrt
Berglar 36
33154 Salzkotten
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
12x HR-Bekanntmachungen:

2006-01-26:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wall, Heinrich, Lage, *21.03.1966.

2009-05-19:
Geschäftsanschrift: Berglar 36, 33154 Salzkotten. Nicht mehr Geschäftsführer: Plonka, Bernhard, Salzkotten, *23.04.1951. Bestellt als Geschäftsführer: Fojtzik, Thorsten, Bad Oeynhausen, *06.04.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-07-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr in Ziff. 4 (Stammkapital) die Umstellung auf Euro und die Erhöhung von dann EUR 204.516,75 um EUR 483,25 auf EUR 205.000,00 beschlossen.

2009-09-08:
Mit der TBL Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Salzkotten (Amtsgericht Paderborn HRB 9217) als herrschendem Unternehmen ist am 31.07.2009 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2009 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2010-01-12:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dombrowsky, Markus, Belm, *12.01.1968.

2010-03-29:
Der mit der TBL Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Salzkotten (Amtsgericht Paderborn HRB 9217) am 31.07.2009 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 01.03.2010 ergänzt worden. Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2010 hat der Ergänzung zugestimmt.

2010-05-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Plonka GmbH.

2010-05-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Plonka GmbH.

2013-10-28:
Der mit der TBL Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Salzkotten (Amtsgericht Paderborn HRB 9217) am 31.07.2009 abgeschlossene und am 01.03.2010 ergänzte Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 14.10.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2013 hat der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2020-03-03:
Der mit der TBL Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Paderborn am 31.07.2009 mit Ergänzung vom 01.03.2010 und Änderung vom 14.10.2013 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch die herrschende Gesellschaft mit Wirkung zum zum 31.12.2019 gekündigt worden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2021-04-20:
Nach Wohnortwechsel: Geschäftsführer: Fojtzik, Thorsten, Salzkotten, *06.04.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-06-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.11.2021 mit der Plonka Projektbau GmbH mit Sitz in Salzkotten (Amtsgericht Paderborn, HRB 11227) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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