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Poly-clip System GmbH & Co. KG

Maschinenbau & Betriebstechnik, Produktfinder, Brancheneinblicke..., Eventeinladungen, Clipmaschinen, Excellence in Clipping, Schlaufen
Adresse / Anfahrt
Niedeckerstraße 1
65795 Hattersheim am Main
1x Adresse:

Am Stillhof 6
63688 Gedern


Kontakt
46 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 46 Mitarbeiter
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2006-08-14:
Prokura erloschen: Jäger, Dieter, Pfungstadt; Leersch, Peter, Hattersheim am Main.

2006-10-23:
Prokura erloschen: Schaap, Stefan, Seligenstadt.

2006-10-24:
Prokura erloschen: Schaap, Stefan, Seligenstadt.

2012-01-23:
Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Hattersheim am Main. Geschäftsanschrift: Niedeckerstr. 1, 65795 Hattersheim am Main.

2012-08-20:
Prokura erloschen: Seipp, Stephan, Hofheim am Taunus, *21.10.1965.

2015-09-17:
Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Process-Pack GmbH & Co. KG mit Sitz in Hattersheim am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 24583) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-11-20:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter erteilt und wieder erloschen: Karl, Martin, *03.11.1971.

2016-08-08:
Prokura erloschen: Lapp, Gerhard, Frankfurt am Main; Maibaum, Andreas, Bad Nauheim, *16.09.1963. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Seitz, Wolfgang, Frankfurt am Main, *08.03.1979.

2016-10-05:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Blomqvist, Kai Kristian, Kelsterbach, *08.03.1969.

2017-05-29:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Poly-clip System Verwaltungs GmbH, Hattersheim am Main , mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-10-28:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Process-Pack Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Hattersheim am Main verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-12-09:
Prokura erloschen: Seitz, Wolfgang, Frankfurt am Main, *08.03.1979.

2021-03-03:
Prokura erloschen: Blomqvist, Kai Kristian, Kelsterbach, *08.03.1969.

2022-02-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der QUOTA Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Hattersheim am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 98599) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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