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Potthast GmbH

Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung, Poduktionsunternehmen, Lohnkosten..., Liquidität, GAAP, Kennenlerntermin, KPMG and PKF
Adresse / Anfahrt
Albert-Hahn-Straße 7
47269 Duisburg
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
Gründung 2008
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2008. Geschäftsanschrift: Heinrich-Albrod-Straße 50, 47249 Duisburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Absatz 2 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. Bewertungen von Unternehmen und Unternehmensteilen, 3. Beratungen bei Unternehmensakquisitionen, Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Potthast, Heinz Josef, Duisburg, *23.12.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-08-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Potthast GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Änderung zur Geschäftsanschrift: Albert-Hahn-Str. 7, 47269 Duisburg. die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbart sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr.1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.

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