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Prego GmbH

Restaurant, Negativ, Positiv..., Dejlig, Genell, Minuspunkt, Pestogericht, Tafel...maar, Vorspeisenplatte, Leek, Massenabfertigung
Adresse / Anfahrt
Lilienstraße 36
20095 Hamburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-07-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.06.2019. Geschäftsanschrift: Lilienstraße 36, 20095 Hamburg. Gegenstand: der Betrieb eines Restaurants sowie die damit im Zusammenhang stehenden gastronomischen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Vir Singh, Jung, Hamburg, *30.06.1988, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Vir Singh, Sutantar, *15.06.1955 Hamburg unter der Firma Prego e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.06.2019. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.07.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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