2015-04-02: Geschäftsanschrift: Große Hub 8, 65344 Eltville-Martinsthal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2014 mit Nachtrag vom 07.11.14 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.08.2014 mit der PRISMA Spezialservice GmbH mit Sitz in Eltville (Amtsgericht Wiesbaden HRB 11825) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-09-21: Nicht mehr Geschäftsführer: Liedtke, Dirk Matthias, Bad Schwalbach, *13.07.1964.
2021-11-17: Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Prisma Gebäudeservice GmbH. Neuer Gegenstand: die Durchführung von Dienstleistungen aller Art, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Dienstleistungen wie Bankgeschäfte, Personalleasing und Rechtsberatung etc., inbesondere im Bereich der Gebäudebewirtschaftung, Hauswirtschaft, Büro- und Verwaltungsdienste und des Reinigungs- und Hygienebereiches sowie der Handel mit Reinigungs- und Hygienematerial. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Prisma Gebäudeservice GmbH mit dem Sitz in Eltville am Rhein (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 9779) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.