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PROLEIT AG

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Einsteinstraße 8
91074 Herzogenaurach
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mind. 55 Mitarbeiter
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26x HR-Bekanntmachungen:

2005-02-01:
Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 01.09.1999, geändert durch Vereinbarung vom 26.06./02.07.2002, besteht nun mit der WestKB - Westdeutsche Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf als atypisch stille Gesellschafterin. Diese ist Rechtsnachfolgerin der Beteiligungsgesellschaft der Westdeutschen Landesbank mbH mit dem Sitz in Düsseldorf infolge Verschmelzung mit Wirkung vom 01.01.2004. Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 01.09.1999 wurde mit Vereinbarungen vom 27.01./04.02.2004 und vom14.07.2004/16.07.2004 erneut abgeändert. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 27.08.2004 zugestimmt. Die stille Gesellschafterin erhält neben einer gewinnunabhängigen Vergütung von 9,5% der Einlage ab 01.01.2004 eine zusätzliche Vergütung, die inAbhängigkeit vom Ergebnis der Gesellschaft vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen zu ermitteln ist (Non-Equity-Kicker). Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die bei Gericht eingereichten und einsehbaren Unterlagen verwiesen. Die Teilgewinnabführungsverträge vom 30.06.1993, 23.03./16.05.1995 und 28.08./10.09.1996 bestehen nun mit der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in München als stille Gesellschafterin als Rechtsnachfolgerin der Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft Bayern mbH mit dem Sitz in München infolge Verschmelzung. Die Teilgewinnabführungsverträge vom 23.03./16.05.1995 und 20.08/10.09.1996 wurden durch Vereinbarung vom 20.07.2004 verlängert und dahingehend abgeändert, dass die stille Gesellschafterin für Ihre Beteiligung ab dem 01.07.2004 jeweils eine feste Vergütung inklusive Garantieprovision in Höhe von 9,5% ihrer Einlage erhält. Neben dieser festen Vergütung nimmt die stille Gesellschafterin aus dem Vertrag vom 23.3./16.05.1995 in Höhe von 2% p.a und aus dem Vertag vom 28.08./10.09.1996 in Höhe von 2 % p.a. am Jahresüberschuss der Gesellschaft teil. Die Hauptversammmlung hat diesen Änderungen mit Beschluß vom 24.08.2004 zugestimmt.

2008-11-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Deuerling, Katrin, Fürth, *18.05.1977; Lutz, Martin, Erlangen, *01.12.1965.

2009-09-15:
Geschäftsanschrift: Einsteinstr. 8, 91074 Herzogenaurach. Prokura erloschen: Deuerling, Katrin, Fürth, *18.05.1977.

2009-10-08:
Die Gesellschaft hat am 16.12.2008 mit Herrn Robert Wirth, Röthenäckerstr. 13, 91086 Aurachtal einen Teilgewinnabführungsvertrag in Form einer stillen Beteiligung mit umsatzabhängiger Verzinsung geschlossen. Für die Einlage von 300.000 EUR wird eine Mindestverzinsung von 10 % der Einlage p.a. garantiert. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 31.08.2009 zugestimmt. Die Gesellschaft hat am 16.12.2008 mit Herrn Heinrich Junker, Steigerwaldstr. 14, 97353 Wiesentheid einen Teilgewinnabführungsvertrag in Form einer stillen Beteiligung mit umsatzabhängiger Verzinsung geschlossen. Für die Einlage von 90.000 EUR wird eine Mindestverzinsung von 10 % der Einlage p.a. garantiert. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 31.08.2009 zugestimmt.

2009-10-20:
von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft hat am 13.01.2009 mit Herrn Heinrich Junker, Steigerwaldstr. 14, 97353 Wiesentheid einen Teilgewinnabführungsvertrag in Form einer stillen Beteiligung mit umsatzabhängiger Verzinsung geschlossen. Für die Einlage von 90.000 EUR wird eine Mindestverzinsung von 10 % der Einlage p.a. garantiert. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 31.08.2009 zugestimmt.

2010-04-01:
Beim Amtsgericht Fürth -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.

2010-05-05:
Die Hauptversammlung vom 12.04.2010 hat die Änderung der §§ 3 (Bekanntmachungen), 19 (Einberufung), 20 (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung), 21 (Stimmrecht) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat am 04.12.2009 mit der M Cap Finance Deutsche Mezzanine Fonds Zweite GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRA 14421 ) als berechtigter Gesellschaft einen Genussrechtsvertrag mit laufender und endfälliger Vergütung geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 12.04.2010 zugestimmt.

2010-08-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Junker, Heinrich, Wiesentheid, *10.09.1964. Die Teilgewinnabführungsverträge vom 30.06.1993 und vom 23.03./16.05.1995 und vom 28.08./10.09.1996 mit der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München sind beendet. Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 01.09.1999 mit der WestKB mit dem Sitz in Düsseldorf ist beendet. Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 14.08.2002 mit Herrn Robert Wirth, Aurachtal ist beendet. Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 13.01.2009 mit Herrn Heinrich Junker, Wiesentheid ist beendet. Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 08.12.1997 mit der Vollack GmbH & Co. Management und Beteiligungen mit dem Sitz in Karlsruhe ist beendet.

2010-10-19:
Beim Amtsgericht Fürth -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.

2011-03-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Bux, Thomas, Nürnberg, *26.04.1976.

2012-08-16:
Prokura erloschen: Bux, Thomas, Nürnberg, *26.04.1976. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Jamieson, Michael, Uttenreuth, *17.08.1970.

2012-10-17:
Prokura erloschen: Riedl, Roland, Herzogenaurach, *30.08.1959.

2013-02-01:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Stamerjohanns, Jochen, Herzogenaurach, *11.05.1966.

2013-12-12:
Die Gesellschaft hat am 25.11.2013/26.11.2013 mit der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München einen Teilgewinnabführungsvertrag in Form einer stillen Beteiligung mit Einlage von 500.000,00 EUR geschlossen. Auf eine Laufzeit von 6 Jahren wird auf die Einlage eine erfolgsunabhängige Verzinsung von 9,75% p.a. sowie eine erfolgsabhängige Verzinsung gewährt. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 05.12.2013 zugestimmt.

2015-01-22:
Prokura erloschen: Jamieson, Michael, Uttenreuth, *17.08.1970. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Schüßler, Anzhelika, Obermichelbach, *09.12.1982; Dr. Wunderlich, Thomas, Bergisch-Gladbach, *19.05.1970.

2015-09-19:
Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 der Satzung hat der Aufsichtsrat am 24.07.2015 die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen und im Wege der Satzungsanpassung § 4 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 aufgehoben. Der Genussrechtsvertrag vom 04.12.2009 mit der M Cap Finance Deutsche Mezzanine Fonds Zweite GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRA 14421) ist durch Vertragsablauf beendet. Das Bedingte Kapital 2000 vom 13.11.2000 in § 4 Nr. 3 der Satzung ist durch Zeitablauf erloschen. Das Genehmigte Kapital vom 13.11.2000 (Genehmigtes Kapital 2000) in § 4 Nr. 2 der Satzung ist durch Zeitablauf erloschen.

2016-04-21:
Die Hauptversammlung vom 04.04.2016 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 608.502,00 EUR gegen Bareinlage beschlossen.

2016-06-10:
Die Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 208.502,00 EUR aus dem Beschluss der Hauptversammlung vom 04.04.2016 durchgeführt. Die entsprechende Änderung des § 4 der Satzung wurde vom Aufsichtsrat am 01.06.2016 beschlossen. Neues Grundkapital: 15.000.000,00 EUR.

2016-07-13:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Schatz, Thomas, Aurachtal, *21.04.1968; Wolf, Thomas, Gremsdorf, *17.04.1967.

2016-09-06:
Prokura erloschen: Hochfellner, Gottfried, Altdorf, *05.08.1951.

2016-10-19:
Bestellt: Vorstand: Buchsteiner, Josef, Aurachtal, *06.04.1965; Wölfl, Jürgen, Aurachtal, *19.11.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Buchsteiner, Josef, Herzogenaurach, *06.04.1965; Wölfl, Jürgen, Aurachtal, *19.11.1965. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Hermann, Stefan, Herzogenaurach, *08.01.1973.

2016-10-22:
Die Hauptversammlung vom 12.08.2016 hat die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals um 12.000.000,00 EUR und die Änderung der §§ 4 und 8 (Gesetzliche Vertretung der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 3.000.000,00 EUR.

2018-10-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Mühlmeister, Andreas, Schnaittach, *02.08.1967.

2020-09-18:
Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Ebster, Wolfgang, Herzogenaurach, *03.02.1960, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt: Vorstand: Nähring, Dirk, Engelskirchen, *16.06.1964, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Vorstand: Buchsteiner, Josef, Aurachtal, *06.04.1965; Czepl, Manfred, Effeltrich, *04.03.1957; Wölfl, Jürgen, Aurachtal, *19.11.1965. Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 25./26.11.2013 mit der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München ist durch Vertragsablauf zum 31.12.2019 beendet. Die Hauptversammlung vom 31.08.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "ProLeiT GmbH" mit dem Sitz in Herzogenaurach beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-11-05:
Umwandlungsvermerk vom 17.09.2020 von Amts wegen gelöscht aufgrund Antragsrücknahme

2020-12-10:
Die Hauptversammlung vom 31.08.2020 mit Nachtrag vom 01.10.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die ProLeit GmbH mit dem Sitz in Herzogenaurach beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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