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Production Concept GmbH & Co. KG

ACC, CINEMA, ACTION...
Adresse / Anfahrt
An der Hasenkaule 1-7
50354 Hürth
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-09-09:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: ACC ACTION CONCEPT CINEMA Verwaltungs-GmbH, Hürth (AG Köln HRB 44935). Aufgrund Verschmelzung eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: action image Verwaltungs-GmbH, Hürth (AG Köln, HRB 52780).

2012-12-27:
Nach Änderung nunmehr: Neue Firma: Production Concept GmbH & Co. KG.

2022-03-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.02.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.02.2022 mit der bf bounce forward Film-Service GmbH mit Sitz in Berlin verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-04-13:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.02.2022 im Wege des Formwechsels in die PRODUCTION CONCEPT GmbH mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 110299) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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