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Prof. Faltlhauser Beratende Ingenieur GmbH

Krapf, Ingenieurgesellschaft, Tragwerksplanung..., Fachplanern, Bauwerksprüfungen, Bürostandorte, Tragwerken
Adresse / Anfahrt
Gerhard-Kindler-Straße 13
72770 Reutlingen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2014-08-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2014. Geschäftsanschrift: Gerhard-Kindler-Straße 3, 72770 Reutlingen . Gegenstand: Die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung, insbesondere in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung einschließlich der Vertretung des Auftraggebers in mit der Vorbereitung, Begleitung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung von Bauvorhaben zusammenhängenden Aufgaben im Sinne des § 13 Abs. 1 Ingenieurkammergesetz Baden-Württemberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Prof. Dr. Faltlhauser, Markus Jakob Helmut, Kusterdingen, *03.04.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-05-18:
Bestellt als Geschäftsführer: Krapf, Andreas, Reutlingen, *11.05.1969.

2017-03-13:
Änderung der Geschäftsanschrift: Gerhard-Kindler-Str. 13, 72770 Reutlingen.

2018-05-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Sperling, Carola, Kusterdingen, *05.10.1967.

2020-12-10:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Partnerschaftsgesellschaft "faltlhauser.bilger.krapf Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart PR 720959) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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