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Projektfabrik gemeinnützige GmbH

Erziehung, Bildung und Wissenschaft, Théâtre, JobAct..., JobAct®, ViSAS, Kartenreservierung, Sprachkultur, Ensemble_X, Premierenfilm, Theaterarbeit, Art of Employability, ArtE-Ansatz
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 11
58452 Witten
1x Adresse:

Am Mörsbach 20
64409 Messel


Kontakt
34 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 34 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2011-11-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Ruhrtal 5, 58456 Witten. a) Die Kooperationsstelle steht arbeitslosten oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen und Erwachsenen als Geschäfspartner zur Verfügung und hilft ihnen dabei, in eine Werbstätigkeit zu kommen. Insbesondere bemüht sich die Kooperationsstelle um die Übernahme von Patenschaften für solche jungen Menschen. Des weiteren steht die Kooperationsstelle Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zur Koordination von Projekten zur pädagogischen Förderung zur Verfügung. b) die Kooperationsstelle unterstützt die Bemühungen anderer (öffentlicher und privater) Einrichtungen, die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen helfen, durch - Vermittlungen (z.B. von Praktikumsplätzen, bei Betriebserkundungen, Werksbesichtigungen u.a.) - Koordination (z.B. bei größeren Vorhaben, an denen mehrere Einrichtungen beteiligt sind) - Organisation von Informations- und Erfahrungsaustausch ( z.B. durch Herstellung überregionaler Kontakte). 1. Zweck der Gesellschaft ist die Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur und Unterstützung hilfebedürftiger Personen.2. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Einrichtung einer Kooperationsstelle. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens: c) Die Koordinationsstelle initiiert neue Maßnahmen und Projekte zur Förderung von hilfebedürftigen Personen. Dabei soll insbesonere mit etablierte Bildungsträger und Einrichtungen zur Förderung und Vermittlung von schwer oder nicht vermittelbaren oder hilfebedürftiger Personen koopieriert werden. Die Kooperationsstelle agiert als Koordinationsstelle. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Keller, Markus, Köln, *11.04.1964; Rieser, Simon, Witten, *29.06.1973; Schürmann, Sandra, Witten, *14.02.1070, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Projektfarik e.V., Bochum (Amtsgericht Bochum VR 11036) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 13.06.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-06-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Keller, Markus, Köln, *11.04.1964.

2015-01-27:
Nach Änderung: Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 11, 58452 Witten. von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Schürmann, Sandra, Witten, *14.02.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-05-24:
Einzelprokura: Schürmann, Berit, Witten, *20.09.1972.

2020-10-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft im Sinne des § 52 AO ist die Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke: a. Die Förderung der Jugendhilfe, b. Die Förderung der Kunst und Kultur, c. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, d. Die Förderung des Wohlfahrtswesens, e. Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste.

2021-09-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Nach Änderung Neuer Unternehmensgegenstand: 1.Zweck der Gesellschaft im Sinne des § 52 AO ist die Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke: a. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, b. Die Förderung der Jugendhilfe, c. Die Förderung der Kunst und Kultur, d. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, e. Die Förderung des Wohlfahrtswesens, f. Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste. 2. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Initiierung und Durchführung von Projekten, die das Ziel verfolgen die Entwicklung von Menschen zu erforschen und daraus Handlungsempfehlungen für wirkungsvolle Projekte ableiten. Die Gesellschaft kann den Satzungszweck auch in Kooperation mit geeigneten Partnern umsetzen, beispielsweise durch die Übernahme von Trägerschaften sowie der Druchführung von gemeinsamen Projekten mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen. 3. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch die Druchführung von Projekten und Maßnahmen zur Entwicklungsförderung junger Menschen im Sinne des § 7 Abs. 1 Ziffer 4 SGB VIII sowie die Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten verwirklicht. 4. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Einrichtung einer Kooperationsstelle. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens: a) Die Kooperationsstelle steht arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen und Erwachsenen als Gesprächspartner zur Verfügung und hilft ihnen dabei, in eine Erwerbstätigkeit zu kommen. Insbesondere bemüht sich die Kooperationsstelle um die Übernahme von Patenschaften für solche jungen Menschen. Des Weiteren steht die Kooperationsstelle Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und anderen gemeinnützigen Organisationen zur Koordination von Projekten zur pädagogischen Förderung zur Verfügung. b) Die Kooperationsstelle unterstützt die Bemühungen anderer Einrichtungen, die Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen helfen, durch - Vermittlungen ( z. B. von Praktikumsplätzen, bei Betriebserkundungen, Werksbesichtigungen u.a.) - Koordination (z.B. bei größeren Vorhaben, an denen mehrere Einrichtungen beteiligt sind) - Organisation von Informations- und Erfahrungsaustausch (z. B. durch Herstelllung überregionaler Kontakte). - Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Verwaltung von Maßnahmen und Projekten. c) Die Kooradinationsstelle initiiert neue Maßnahmen und Projekte zur Förderung von hilfebedürftigen Personen. Dabei soll insbesondere mit etablierte Bildungsträger und Einrichtungen zur Förderung und Vermittlung von schwer oder nicht vermittelbaren oder hilfebedürftiger Personen kooperiert werden. Die Kooperationsstelle agiert als Koordinationsstelle. 5. Weiterhin kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstiger Körperschafte, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pfelge der Förderung nach der in § 2 Nr.1 genannten gemeinnützigen Zwecke vornehmen (gem. § 58 Nr. 1 AO). Darüber hinaus darf die Gesellschaft Mittel im Sinne des § 58 Nr. 2 und 3 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Recht zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. Ebenso darf die Gesellschaft ihre Arbeitskraft im Sinne des § 58 Nr. 4 AO und ihre Räume im Sinne des § 58 Nr. 5 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. 6. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeanordnung.

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