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Projo GmbH

Liquiditätsplanung, DigitalBau, Überblicks-Webinar..., Planungsbüros, Innenarchitekten
Adresse / Anfahrt
Brunnenstraße 11a
10119 Berlin
Kontakt
14 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-07-07:
Firma: Projo GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Benedikt Voigt, Tucholskystraße 33, 10117 Berlin; Gegenstand: Entwicklung und Betreibung einer Online-Dienstleistungsplattform für Architektur- und Ingenieurbüros; Das Produkt umfasst Ressourcen-Planung, Arbeitszeiterfassung, Angebotserstellung und Rechnungsstellung und Kostencontrolling und fällt somit in die Kategorie ERP . Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Voigt, Benedikt, *22.04.1976, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 15.06.2017

2020-07-27:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Vintage on Rails UG mit dem Sitz in Berlin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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