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Protektis GmbH

IT-Sicherheit, Informationssicherheit, Closure..., BSI, IT-Grundschutz, Schwachstellen
Adresse / Anfahrt
Benzstraße 2a
63741 Aschaffenburg
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-01-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2020. Geschäftsanschrift: Benzstraße 2a, 63741 Aschaffenburg. Gegenstand des Unternehmens: die Erbringung von Dienstleistungen (Beratung, Planung, Implementierung, Entwicklung / Herstellung und Wartung) in den Bereichen Informations- und Telekommunikations-Sicherheit und Datenschutz, sowie IT-Beratung. Handel mit zugehörigen Produkten. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fengel, Frank, Babenhausen, *25.06.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Jost, Dennis Michael, Rodgau, *13.07.1994.

2021-05-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 16.800,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der SECUNIT OHG mit dem Sitz in Aschaffenburg und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 42.000,00 EUR.

2021-05-19:
Die SECUNIT OHG mit dem Sitz in Aschaffenburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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