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Prothelis GmbH

Internet und Informationstechnologie
Adresse / Anfahrt
Schiessstraße 48
40549 Düsseldorf
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Gründung 2014
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2014-09-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.09.2014. Geschäftsanschrift: Marienstraße 33, 40210 Düsseldorf . Gegenstand: Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation, Ortungsdienste und Sicherheitstechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Thelen, Songül, Meerbusch, *21.06.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-07-09:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Monschauerstr. 11, 40549 Düsseldorf.

2016-06-21:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Schiessstr. 48, 40549 Düsseldorf.

2017-12-21:
Bestellt als Geschäftsführer: Taspinar, Yücel, Meerbusch, *02.05.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-01-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Thelen, Songül, Meerbusch, *21.06.1972.

2018-09-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2018 im Wege des Formwechsels in die Prothelis AG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 84532) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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