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98x HR-Bekanntmachungen:

2005-02-17:
Aufgrund der am 27.08.1999 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind im Geschäftsjahr 2004 insgesamt 69.966 Bezugsaktien zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 69.966,00 ausgegeben worden. Nach Ausgabe von Bezugsaktien beträgt das bedingte Kapital unter Berücksichtigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27.05.2004 noch EUR 9.126,00 (Bedingtes Kapital I). Aufgrund der am 03.04.2000 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind im Geschäftsjahr 2004 insgesamt 31.000 Bezugsaktien zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 31.000,00 ausgegeben worden. Nach Ausgabe von Bezugsaktien beträgt das bedingte Kapital unter Berücksichtigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27.05.2004 noch 1.465.650,00 (Bedingtes Kapital II). Aufgrund der am 17.05.2001 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind im Geschäftsjahr 2004 insgesamt 319.304 Bezugsaktien zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 319.304,00 ausgegeben worden. Nach Ausgabe von Bezugsaktien beträgt das bedingte Kapital noch EUR 4.652.014,00 (Bedingtes Kapital III). Aufgrund der am 16.05.2002 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind im Geschäftsjahr 2004 insgesamt 45.063 Bezugsaktien zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 45.063,00 ausgegeben worden. Nach Ausgabe von Bezugsaktien beträgt das bedingte Kapital noch EUR 2.404.937,00 (Bedingtes Kapital V). Das Grundkapital beträgt jetzt EUR 105.502.729,00. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.01.2005 ist § 4 der Satzung entsprechend geändert. Nicht mehr Vorstand: Goossens, Marcus Maria, Meerbusch, *31.10.1958. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 105.502.729 Stückaktien zu je 1,00 EUR, die alle auf den Namen lauten.

2005-05-24:
Aufgrund der durch Beschluß der Hauptversammlung vom 27.05.2004 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 767.952,00 Euro auf 109.086.505,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.05.2005 ist § 4 Abs.1 und Abs.3 S.1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 109.086.505,00 EUR. Das Genehmigte Kapital I beträgt noch 46.416.224,00 Euro. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 109.086.505 Stückaktien zu je 1,- Euro , die alle auf den Namen lauten.Die neuen Aktien sind zum Nennwert ausgegeben. Herr Dr. Stefan Sattler hat 383.976 der ausgegebenen Neuen Aktien II gezeichnet und zur Deckung eine Forderung auf Rückzahlung eines Darlehensbetrages i.H.v. 1.853.405,72 Euro auf die Gesellschaft übertragen. Hinsichtlich des Einbringungsvertrages und des Prüfungsberichts des gerichtlich bestellten Sacheinlagenprüfers wird auf die zum Handelsregister eingereichten Unterlagen Bezug genommen. Herr Dr. Thomas Zundl hat 383.976 der ausgegebenen Neuen Aktien II gezeichnet und zur Deckung eine Forderung auf Rückzahlung eines Darlehensbetrages i.H.v. 1.853.405,73 Euro auf die Gesellschaft übertragen. Auf die eingereichten Unterlagen und den Prüfungsbericht wird Bezug genommen.

2005-05-24:
Aufgrund der durch Beschluß der Hauptversammlung vom 27.05.2004 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2.815.824,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.05.2005 ist § 4 Abs.1 und Abs.3 S.1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 108.318.553,00 EUR. Das Genehmigte Kapital I beträgt noch 47.184.176,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 108.318.553 Stückaktien zu je 1,- Euro, die alle auf den Namen lauten.Herr Dr. Stefan Sattler, der 1.407.912 der ausgegebenen Aktien gezeichnet hat, hat zur Deckung seiner Stammeinlage vier Geschäftsanteile an der celox Tlekommunikationsdienste GmbH mit Sitz in Bonn (AG Bonn HRB 8387) im Nennbetrag von 20.500,- Euro, 4.500,- Euro, 16.000,- Euro und 9.000,- Euro auf die Gesellschaft übertragen. Hinsichtlich des Einbringungsvertrages und des Berichts über die Prüfung durch den gerichtlich bestellten Prüfer wird auf die zum Handelsregister eingereichten Unterlagen Bezug genommen.Herr Dr. Thomas Zundl, der ebenfalls 1.407.912 Aktien gezeichnet hat, hat zur Deckung seiner Stammeinlage zwei Geschäftsanteile der obengenannten Gesellschaft im Nennbetrag von 20.500,00 Euro und 29.500,00 Euro auf die Gesellschaft übertragen. Auf den eingereichten Einbringungsvertrag und den Prüfungsbericht wird Bezug genommen.

2005-07-14:
Prokura erloschen: Haustein, Frank.

2005-07-14:
Die in der Hauptversammlung vom 27.08.1999 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital I) ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 19.05.2005 aufgehoben, soweit sie nicht bereits durchgeführt wurde; § 4 Abs.2 der Satzung wurde aufgehoben. Die in der Hauptversammlung vom 17.05.2001 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital III) wurde durch Beschluß der Hauptversammlung vom 19.05.2005 insoweit aufgehoben, als wegen nicht ausgegebener Wandelschuldverschreibungen keine Umtauschrechte mehr entstehen können; § 4 Abs.5 der Satzung wurde entsprechend geändert. Die in der Hauptversammlung vom 17.05.2001 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital IV/2001) ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 19.05.2005 aufgehoben. Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Änderung des § 4 Abs.6 (Bedingtes Kapital IV/2005) der Satzung beschlossen. Nach Ausgabe von Bezugsaktien beträgt das Bedingte Kapital III noch 3.731.814,00 Euro. Das Grundkapital ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 19.05.2005 um bis zu 25.000.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 25.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV/2005). Die bedingte Kapitalerhöhung dient derGewährung von Options- und/oder Wandlungsrechten an bzw. der Erfüllung von Pflichten zur Optionsausübung bzw. Wandlung durch die Inhaber von Options- und/oder Wandelanleihen, die von der QSC AG oder einer Konzerngesellschaft gemäß Ermächtigungsbeschlußder Hauptversammlung vom 19.05.2005 ausgegeben werden.

2005-11-10:
Die Hauptversammlung vom 19.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Einberufung), § 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht) und § 19 ( Vorsitz) beschlossen.

2005-12-08:
Aufgrund der durch Beschluß der Hauptversammlung vom 27.05.2004 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 5.490.463,00 Euro auf 114.576.968,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.12.2005 ist § 4 Abs.1 und Abs.3 S.1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 114.576.968,00 EUR. Das Genehmigte Kapital I beträgt noch 40.925.761,00 Euro. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 114.576.968 Stückaktien. Die neuen Aktien sind zu einem Betrag von je 3,67 Euro ausgegeben.

2006-02-09:
Auf Grund der am 03.04.2000 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital II) sind 83.266 Bezugsaktien zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 83.266 Euro ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt sodann 114.660.234,00EUR; § 4 Abs.4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist entsprechend geändert. Auf Grund der am 17.05.2001 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital III) sind 296.622 Bezugsaktien zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 296.622 Euroausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt sodann 114.956.856,00 EUR; § 4 Abs.5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. Auf Grund der am 16.05.2002 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital V) sind 76.222 Bezugsaktien zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 76.222 Euro ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 115.033.078,00 EUR; § 4 Abs.1 und Abs.7 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. Das in der Hauptversammlung vom 03.04.2000 beschlossene Bedingte Kapital II beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2005 noch 1.382.384,00 Euro. Das in der Hauptversammlung vom 17.05.2001 beschlossene Bedingte Kapital III beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2005 noch 3.435.192,00 Euro. Das in der Hauptversammlung vom 16.05.2002 beschlossene Bedingte Kapital V beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2005 noch 2.328.715,00 Euro. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 115.033.078 Stückaktien zu je 1,00 Euro , die alle auf den Namen lauten.

2006-04-13:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Ausgliederung von Vermögensteilen der QSC AG auf die Kristall 40. GmbH (künftig: Q-DSL home GmbH) sowie eine Anlage zu dem Entwurf, dem die für den 23.05.2006 vorgesehene Hauptversammlung zustimmen soll, eingereicht worden.

2006-04-27:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der celox Telekommunikationsdienste GmbH mit Sitz in Bonn-Bad Godesberg (AG Bonn HRB 8387) mit der QSC AG eingereicht worden.

2006-06-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der celox Telekommunikationsdienste GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 8387) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-06-14:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.05.2004 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 11.232.176,00 EUR auf 126.265.254,00 EUR durchgeführt. EUR. Das Genehmigte Kapital I beträgt noch 29.693.585,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Der Erhöhungsbetrag des Grundkapitals ist eingeteilt in 11.232.176 Stückaktien zu je 1,00 EUR die alle auf den Namen lauten.Die neuen Aktien sind zum Nennwert ausgegeben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Kapitalerhöhung erfolgte gegen Sacheinlagen. Im Hinblick auf die Einzelheiten wird auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen Bezug genommen.

2006-08-03:
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 07.07.2006 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital) Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 geändert. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Gramm, Tobias, Ratingen, *23.11.1967.

2006-09-07:
Durch Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 09.08.2006 hat die QSC AG ihr DSL-Privatkundengeschäft mit allen Rechten und Pflichten, die daraus resultieren, gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG als Gesamtheit auf die Q-DSL home GmbH, Köln (AG Köln HRB 56880)als übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung eines weiteren Geschäftsanteils an der Q-DSL home GmbH übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 23.05.2006, die Gesellschafterversammlung der Q-DSL home GmbH hat am 09.08.2006 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-10-12:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.05.2004 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapita I) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 229.655,00 EUR auf 126.494.909,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.10.2006 ist § 4 Abs.1 und Abs. 3 S.1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. 126.494.909,00 EUR. Das Genehmigte Kapital I beträgt noch 29.463.930,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 126.494.909 Stückaktien zu je 1,00 EUR , die alle auf den Namen lauten.Die neuen Aktien sind gegen Sacheinlagen ausgegeben. Wegen der Einzelheiten wird auf die bei Gericht eingereichtenUnterlagen Bezug genommen.

2006-11-07:
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 ist die am 03.04.2000 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital II) aufgehoben, soweit sie nicht bereits durchgeführt ist und § 4 Abs.4 der Satzung ist entsprechend aufgehoben. Die in der Hauptversammlung vom 16.05.2002 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital V) wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 insoweit aufgehoben, als wegen nicht ausgegebener Wandelschuldverschreibungen keine Umtauschrechte mehr entstehen können; § 4 Abs.7 der Satzung wurde entsprechend geändert. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 ist das Grundkapital um bis zu 1.500.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII), § 4 der Satzung wurde entsprechend um einen Absatz 9 ergänzt. Die Hauptversammlung vom 23.05.2006 hat die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital I/2006) beschlossen. Das bisherige Genehmigte Kapital I wurde mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des neuen Genehmigten Kapitals I/2006 aufgehoben, soweit der Vorstand nicht bereits über die Ausnutzung beschlossen hat. Entsprechend wurde eine Änderung der Satzung in § 4 Abs.3 beschlossen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 1.925.869,00 durch Ausgabe von bis zu 1.925.869 auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital V). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe bis zum 31.05.2005 im Rahmen des QSC-Aktienoptionsplans 2002 durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2002 ermächtigt wurde, von dem Wandlungsrecht aus dieser Schuldverschreibung Gebrauch machen. Das Bedingte Kapital V beträgt nach Bereinigung um nicht zur Gewährung von Umtauschrechten benötigte Beträge noch EUR 1.925.869,00. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 um bis zu 1.500.000,00 EUR, durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 auf den Namen lautenden Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe bis zum 22.05.2011 im Rahmen des "Aktienoptionsplans 2006" durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 ermächtigt wurde, von dem Wandlungsrecht aus dieser Schuldverschreibung Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, gewinnberechtigt. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 22.05.2011 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlage einmalig oder mehrmalig um bis zu 57.500.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2006).

2006-11-23:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I/2006) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 4.920.000,00 EUR auf 131.414.909,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 13.11.2006 ist § 4 Abs.1 und Abs.3 S.1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Das Genehmigte Kapital I/2006 beträgt noch 52.580.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Der Erhöhungsbetrag des Grundkapitals ist eingeteilt in 4.920.000 Stückaktien zu je 1,00 EUR , die alle auf den Namen lauten. Die neuen Aktien sind zum Nennwert ausgegeben. Die Ausgabe der Aktien erfolgte gegen Einbringung von Sacheinlagen. Die hierzu bei Gericht eingereichten Urkunden einschließlich des Berichts über die Prüfung der Werthaltigkeit können bei Gericht eingesehen werden.

2007-03-07:
Aufgrund der am 17.05.2001 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital III) sind im Geschäftsjahr 2006 1.942.235 Bezugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1.942.235 EUR ausgegeben worden. Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 16.01.2007 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Abs. 5 entsprechend geändert. Aufgrund der am 16.05.2002 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital V) sind im Geschäftsjahr 2006 539.882 Bezugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 539.882 EUR ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.01.2007 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Abs. 7 entsprechend geändert. Aufgrund der am 27.05.2004 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital VI) sind im Geschäftsjahr 2006 660 Bezugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 660 EUR ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.01.2007 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Abs. 8 entsprechend geändert. Das Grundkapital beträgt jetzt: 133.897.686 EUR . Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.01.2007 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Abs. 1 entsprechend geändert. 133.897.686,00 EUR. Das in der Hauptversammlung von 17.05.2001 beschlossene Bedingte Kapital (Bedingtes Kapital III) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2006 noch 1.492.957 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 16.05.2002 beschlossene Bedingte Kapital (Bedingtes Kapital V) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2006 noch 1.385.987 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 27.05.2004 beschlossene Bedingte Kapital (Bedingtes Kapital VI) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2006 noch 1.499.340 EUR.

2007-04-18:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Broadnet AG, Weidestraße 122 a, D - 22083 Hamburg mit der QSC AG, Mathias - Brüggenstraße 55, D - 50829 Köln eingereicht worden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-04-27:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I/2006) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 257.070,00 EUR auf 134.154.756,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.04.2007 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 und 3 (Grundkapital) geändert. 134.154.756,00 EUR. Das Genehmigte Kapital I/2006 beträgt noch 52.322.930,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist erhöht durch Ausgabe von 257070 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1 Euro zum Ausgabebetrag von 1 Euro je Neue Aktie. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage. Zur Deckung des Erhöhungsbetrages bringt der "Absolute ACTIVIST Value Fund Ltd., , Grand Cayman, Cayman Islands" 209000 Stückaktien an der Broadnet AG mit Sitz in Hamburg, ein. Wegen der Werthaltigkeit der Sacheinlage wird Bezug genommen auf das Gutachten der Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft , Essen, vom 16.4.2007.

2007-07-03:
Die Hauptversammlung vom 05.06.2007 hat die Ergänzung der Satzung in § 19a (Einsatz moderner Medien) um einen Absatz (3) beschlossen.

2007-10-24:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I/2006) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.090.210,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Broadnet AG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 75121) auf 135.244.966,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.05.2007 ist die Satzung in § 4 Abs. 1 und 3 (Grundkapital) geändert. 135.244.966,00 EUR. Das Genehmigte Kapital I/2006 gem. Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006, bei dem der Vorstand ermächtigt ist, bis zum 22.05.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen einmalig oder mehrfach zu erhöhen und den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag festzulegen, beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 51.232.720,00 EUR. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.5.2006 um bis zu 1.500.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 auf den Namen lautenden Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe bis zum 22.05.2011 im Rahmen des "Aktienoptionsplans 2006" durch Beschluß der Hauptversammlung vom 23.5.2006 ermächtigt wurde, von dem Wandlungsrecht aus dieser Schuldverschreibung Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, gewinnberechtigt.

2007-11-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2007 mit Zustimmung der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.05.2007 mit der Broadnet AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 75121) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-02-15:
Auf Grund der am 17.05.2001 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital III) sind 995.636 Bezugsaktien zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 995.636 EUR ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.01.2008 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Abs. 5 entsprechend geändert. Auf Grund der am 16.05.2002 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital V) sind 109.133 Bezugsaktien zu einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 109.133 EUR ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.01.2008 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Abs. 7 entsprechend geändert. Auf Grund der am 27.05.2004 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital VI) sind 8.580 Bezugsaktien zu einem rechnerischen Anteil von 8.580 EUR ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.01.2008 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Abs. 8 entsprechend geändert. Das Grundkapital beträgt jetzt 136.358.315,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.01.2008 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Abs. 1 entsprechend geändert. 136.358.315,00 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 17.05.2001 beschlossene Bedingte Kapital (Bedingtes Kapital III) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch 497.321 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 16.05.2002 beschlossene Bedingte Kapital (Bedingtes Kapital V) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch 1.276.854 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 27.05.2004 beschlossene Bedingte Kapital (Bedingtes Kapital VI) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch 1.490.760 EUR.

2008-02-27:
Die in der Hauptversammlung vom 17.05.2001 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung (Bedingtes Kapital III) wurde nach einer Verlängerung der Laufzeit für Wandelschuldanleihen aus dem "QSC-Aktienoptionsplan 2001" durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 modifiziert und § 4 Abs. 5 der Satzung entsprechend geändert.

2008-06-11:
Die Hauptversammlung vom 21.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen jedweder Art im Bereich von Firmen- und sonstigen Netzen, seien es Fest-, Mobil-, Satelliten- oder sonstige Netze, für Sprach-, Daten- und Bildübertragungen sowie von Mehrwert- und Multimedia-Dienstleistungen, sowie der Erwerb, der Einsatz, der Vertrieb und/oder die Überlassung (sei es im Rahmen von Kauf-, Leasing- oder Mietverträgen) von Gegenständen (mit oder ohne Einschluss der dazugehörigen Software), welche von der Gesellschaft oder deren Kunden im Zusammenhang mit solchen Telekommunikations-Aktivitäten benötigt werden, sowie Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit den, oder in Bezug auf die, vorgenannten Aktivitäten.

2008-06-25:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2009-02-10:
Auf Grund der am 17.05.2001 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital III) unter Berücksichtigung der Änderungen durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 sind 15.084 Bezugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 15.084 EUR ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vm 20.01.2009 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Abs. 5 entsprechend geändert. Auf Grund der am 16.05.2002 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital V) sind im Geschäftsjahr 2008 624.738 Bezugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 624.738 EUR ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.01.2009 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Abs. 7 entsprechend geändert. Das Grundkapital beträgt jetzt 136.998.137 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.01.2009 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Abs. 1 entsprechend geändert. 136.998.137,00 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 17.05.2001 beschlossene Bedingte Kapital (Bedingtes Kapital III) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch 482.237 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 16.05.2002 beschlossene Bedingte Kapital (Bedingtes Kapital V) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch 652.116 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 27.05.2004 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital VI) beträgt noch 1.490.760 EUR.

2009-03-03:
Nicht mehr Vorstand: Puschendorf, Bernd, Bargfeld-Stegen, *12.03.1950. Bestellt als Vorstand: Trickl, Joachim, Wiesbaden, *22.01.1959.

2009-05-06:
Geschäftsanschrift: Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln. Nicht mehr Vorstand: Metyas, Markus, Köln, *22.03.1963. Bestellt als Vorstand: Hermann, Jürgen, Pulheim, *12.01.1964. Prokura erloschen: Hermann, Jürgen, Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Barth, Stefan, Bonn, *16.08.1971; Rüther, Martin, Dortmund, *13.03.1956; Stender, Peter, Hamburg, *18.11.1964.

2009-05-13:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dr. Barth, Stefan, Bonn, *16.08.1971; Stender, Arnold Peter, Hamburg, *18.11.1964.

2009-06-10:
Die Hauptversammlung vom 20.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Geschäftsführung) und § 13 (Einberufung von Aufsichtsratssitzungen) beschlossen. Geschäftsanschrift: Mathias-Brüggen-Str. 55, 50829 Köln.

2009-09-15:
Die Hauptversammlung vom 20.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Einberufung), § 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht), § 19a (Einsatz moderner Medien) Abs. 2 und § 21 (Stimmrecht) Abs. 2 beschlossen.

2010-05-10:
Prokura erloschen: Dr. Barth, Stefan.

2010-07-02:
Die Hauptversammlung vom 20.05.2010 hat beschlossen, unter Aufhebung des am 19.05.2005 beschlossenen Bedingten Kapitals IV ein neues Bedingtes Kapital IV zu schaffen und § 4 Abs. 6 der Satzung entsprechend neu zu fassen; unter Aufhebung des am 23.05.2006 beschlossenen Genehmigten Kapitals ein neues Genehmigtes Kapital zu schaffen und § 4 Abs. 3 der Satzung entsprechend neu zu fassen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2010 um bis zu 25.000.000,00 Euro bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 25.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien (Bedingtes Kapital IV). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2010 ermächtigt, bis zum 19. Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 65.000.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) und den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zum Zweck der Gewährung bzw. Auferlegung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger der nach den folgenden Maßgaben ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen: Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Mai 2015 einmalig oder mehrmals auf den Namen und/oder auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 100.000.000,00 Euro mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte (auch mit Ausübungspflicht) bzw. den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf Aktien der Gesellschaft, die zusammen einen Anteil am Grundkapital von bis zu 25.000.000,00 Euro ausmachen, nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen (zusammen auch "Anleihebedingungen") zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen ist nur gegen Barleistung möglich. Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes ausgegeben werden. Sie können auch durch eine Konzerngesellschaft der QSC AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden, an der die QSC AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist; für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern der Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflicht) auf Aktien der QSC AG zu gewähren.Die einzelnen Emissionen können in jeweils unter sich gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden.Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Es kann ihnen in der Weise eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Werden die Schuldverschreibungen durch eine Konzerngesellschaft der QSC AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, an der die QSC AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, hat die Gesellschaft die Gewährung des mittelbaren oder unmittelbaren gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der QSC AG sicherzustellen.Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht der Aktionäre auch insoweit auszuschließen, als dies erforderlich ist, um den Inhabern/Gläubigern von bereits zuvor ausgegebenen bzw. auferlegten Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen in dem Umfang zu gewähren, in dem es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte oder Erfüllung einer Optionsausübungs- oder Wandlungspflicht zustehen würde.Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sofern die Schuldverschreibungen gegen bar ausgegeben werden und der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die Zahl der Aktien, die durch Ausübung von nach dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Schuldverschreibungen entstehen können, insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieses geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreitet. Auf diese Begrenzung auf 10% des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind und die aus der Ausübung bzw. Erfüllung von anderen Options- bzw. Wandlungsrechten oder -pflichten entstehen, soweit solche Options- bzw. Wandlungsrechte oder -pflichten seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewährt bzw. eingeräumt worden sind.Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsschein(e) beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von auf den Namen lautenden Stückaktien der QSC AG berechtigen. Für auf Euro lautende, durch die QSC AG begebene Optionsschuldverschreibungen können die Optionsbedingungen vorsehen, dass der Optionspreis ganz oder teilweise auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die je Teilschuldverschreibung zu beziehenden Aktien entfällt, darf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen. § 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt. Soweit sich Bezugsrechte auf Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese Bruchteile nach Maßgabe der Optionsbedingungen, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert werden können.Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber bzw. Gläubiger das unentziehbare Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelanleihebedingungen in auf den Namen lautende Stückaktien der QSC AG zu wandeln. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die je Wandelschuldverschreibung zu beziehenden Aktien entfällt, darf den Nennbetrag der Wandelschuldverschreibung nicht übersteigen. § 9 Abs. 1 und 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.Die Anleihebedingungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Falle der Wandlung bzw. Optionsausübung nicht neue Aktien zu gewähren, sondern einen Geldbetrag zu zahlen, der für die Anzahl der andernfalls zu liefernden Aktien dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsentagen vor oder nach Erklärung der Wandlung bzw. der Optionsausübung ermittelt wurde, entspricht.Die Anleihebedingungen können auch vorsehen, dass die Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen nach Wahl der Gesellschaft statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien der Gesellschaft oder einer börsennotierten anderen Gesellschaft gewandelt werden können bzw. das Optionsrecht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann.Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß folgender Regelung festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis:Der jeweils festzusetzende Options- bzw. Wandlungspreis für eine Aktie muss, vorbehaltlich nachfolgender Ziffer v), auch bei Anwendung der nachfolgenden Regelungen zum Verwässerungsschutz mindestens 80% des volumengewichteten durchschnittlichen Börsenpreises der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelt wurde, betragen, und zwar- an den letzten zehn Börsentagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Ausgabe der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder - für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts - während der Tage, an denen die Bezugsrechte an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsentage des Bezugsrechtshandels.§ 9 Abs. 1 und 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.Der Options- bzw. Wandlungspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Anleihebedingungen ermäßigt werden, wenn die Gesellschaft während der Options- oder Wandlungsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlage oder aus Gesellschaftsmitteln das Grundkapital erhöht oder weitere Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen begibt bzw. sonstige Optionsrechte gewährt oder garantiert und den Inhabern/Gläubigern schon bestehender Options- oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, in dem es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder Erfüllung einer Optionsausübungs- oder Wandlungspflicht zustehen würde. Die Ermäßigung kann auch durch Zahlung eines entsprechenden Betrages in Geld bei Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder Erfüllung einer Optionsausübungs- oder Wandlungspflicht bzw. durch Herabsetzung einer ggf. vorgesehenen Zuzahlung erfolgen. Die Anleihebedingungen können darüber hinaus für den Fall einer Kapitalherabsetzung oder anderer außerordentlicher Maßnahmen bzw. Ereignisse (wie z.B. ungewöhnlich hoher Dividenden, Kontrollerlangung durch Dritte) eine Anpassung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. -pflichten vorsehen. Bei einer Kontrollerlangung durch Dritte kann eine marktübliche Anpassung des Options- bzw. Wandlungspreises vorgesehen werden.v) Optionsausübungs-/WandlungspflichtDie Anleihebedingungen können auch eine Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem früheren Zeitpunkt) begründen oder das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibungen (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung) den Inhabern/Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Wenn die Anleihebedingungen das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft zu gewähren und die Gesellschaft dieses Recht ausübt, werden die Aktien jeweils mit einem Wert angerechnet, der nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem volumengewichteten Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsentagen vor Endfälligkeit ermittelt wurde, entspricht. Auch in diesem Fall darf der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung auszugebenden Aktien den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen. § 9 Abs. 1 und 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt.

2010-08-26:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Stolz, Barbara, Köln, *25.09.1968.

2011-02-03:
Der Aufsichtsrat hat am 24.01.2011 nach teilweise Ausnutzung des Bedingten Kapitals VII die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 sowie die entsprechende Anpassung der Satzung in § 4 Abs. 9, sowie die Aufhebung des § 4 Abs. 7 nach Wegfall des Bedingten Kapitals V durch Fristablauf beschlossen. 137.127.532,00 EUR. Das in der Hauptversammlung vom 23.05.2006 beschlossene Bedingte Kapital VII beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2010 noch EUR 1.370.605,00.

2011-06-20:
Die Hauptversammlung vom 19.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung von Telekommunikationsdiensten jedweder Art, die Erbringung von Mehrwert- und Multimedia-Dienstleistungen, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie jedweder Art, darüber hinaus die Erstellung von Software sowie der Erwerb, der Einsatz, der Vertrieb und/oder die Überlassung (sei es im Rahmen von Kauf-, Leasing- oder Mietverträgen) von Gegenständen und/oder Software, welche von der Gesellschaft oder deren Kunden im Zusammenhang mit den vorgenannten Dienstleistungen benötigt werden, sowie Schulungs- oder Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit den oder in Bezug auf die vorgenannten Dienstleistungen.

2011-09-05:
Bestellt als Vorstand: Stender, Arnold Peter, Hamburg, *18.11.1964; Stoek, Thomas, Seefeld, *02.12.1964. Nicht mehr Vorstand: Trickl, Joachim, Wiesbaden, *22.01.1959. Prokura erloschen: Stender, Arnold Peter, Hamburg, *18.11.1964.

2011-10-19:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Surwald, Thomas, Bonn, *23.03.1968.

2012-01-31:
Aufgrund der am 17.05.2001 beschlossenen und durch Beschluss vom 23.05.2006 geänderten bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital III) sind im Geschäftsjahr 2011 insgesamt 41.294 Bezugaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt EUR 41.294,00 ausgegeben worden. Aufgrund der am 23.05.2006 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital VII) sind im Geschäftsjahr 2011 insgesamt 88.051 Bezugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt EUR 88.051,00 ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 25.01.2012 sind § 4 Abs. 1, Abs. 5 und Abs. 9 entsprechend neu gefasst. 137.256.877,00 EUR. fehlerhafte Schreibweise des Namens von Amts wegen geändert; nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dr. Mattfeldt, Jürgen, Harsefeld, *06.12.1965. Das Bedingte Kapital III beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2011 noch EUR 440.943,00. Das Bedingte Kapital VII beträgt nach Ausgabe von Bezugaktien im Geschäftsjahr 2011 noch EUR 1.282.554,00.

2012-06-01:
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 15.05.2012 ist die Satzung in § 24 (Bekanntmachungen) redaktionell neu gefasst. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2012 wurde ein neues Bedingtes Kapital VIII geschaffen und die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) um einen Absatz 10 ergänzt. Durch Beschluss der Hauptsversammlung vom 16.05.2012 wurde die Satzung ferner in § 10 (Aufsichtsratsmitglieder) geändert und um einen § 15 a (Vergütung des Aufsichtsrates) ergänzt. (Bedingtes Kapital VIII): Das Grundkapital ist um bis zu EUR 5.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe bis zum 15. Mai 2017 im Rahmen des "QSC-Aktienoptionsplans 2012" durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2012 ermächtigt wurde, von dem Wandlungsrecht aus dieser Schuldverschreibung Gebrauch machen und soweit nicht eigene Aktien der Gesellschaft zur Bedienung des Wandlungsrechts eingesetzt werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem vorgenannten Beschluss festgelegten Wandlungspreis. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, gewinnberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung anzupassen entsprechend - der jeweiligen Ausgabe von Bezugsaktien, - der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums und - der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals VIII nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Wandlungsrechten oder nach deren Verfall.

2012-09-13:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2012-09-14:
Nicht mehr Vorstand: Stoek, Thomas, Seefeld, *02.12.1964.

2013-01-17:
Aufgrund der durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2010 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 08.01.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 09.01.2013 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 137.256.877,00 um EUR 13.629.913,00 auf EUR 123.626.964,00 durch Einziehung von 13.269.913 auf den Namen lautenden eigenen Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.01.2013 ist § 4 (Grundkapital) der Satzung entsprechend neu gefasst. 123.626.964,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.

2013-01-22:
Aufgrund der am 23.05.2006 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital VII) sind im Geschäftsjahr 2012 insgesamt 50.275 Bezugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt EUR 50.275,00 ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.01.2013 sind § 4 (Grundkapital) Abs. 1 und Abs. 9 entsprechend geändert. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.01.2013 wurde des weiteren § 4 Abs. 8 gestrichen, nachdem der Zwecke des Bedingten Kapitals VI entfallen ist. 123.677.239,00 EUR. Das in der Hauptversdammlung vom 23.05.2006 beschlossene Bedingte Kapital VII beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2012 noch EUR 1.232.279,00.

2013-04-25:
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.03.2013 ist die Satzung in § 17 Satz 2 (Einberufung) geändert.

2013-06-06:
Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung der INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Amtsgericht Hamburg, HRB 121957 mit der QSC AG eingereicht worden.

2013-06-12:
Die Hauptversammlung vom 29.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 14 ( Beschlüsse) durch Streichung des Satzes 4 im dortigen Absatz 1 beschlossen. Nicht mehr Vorstand: Dr. Schlobohm, Bernd, Dipl.-Ingenieur, Düsseldorf. Bestellt als Vorstand: Stolz, Barbara, Köln, *25.09.1968. Prokura erloschen: Stolz, Barbara, Köln, *25.09.1968. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2013-08-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2013 mit der INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 121957) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-08-08:
Prokura erloschen: Rüther, Martin, Dortmund, *13.03.1956. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Freyer, Stefan, Rosengarten, *03.01.1967; Grosse, Thorsten, Fürth, *06.04.1976; Dr. Hattendorf, Ingo, Bonn, *07.03.1971; Hellenkamp, Markus, Hamburg, *03.06.1964; Hopf, Hartmut, Börnsen, *04.04.1964; Poß, Michael, Hamburg, *02.05.1970; Reinecke, Henning, Quickborn, *16.06.1966; Thelen, Frank, Rommersheim, *05.10.1973.

2013-09-04:
Nicht mehr Vorstand: Stender, Arnold Peter, Hamburg, *18.11.1964. Bestellt als Vorstand: Freyer, Stefan, Rosengarten, *03.01.1967; Reinecke, Henning, Quickborn, *16.06.1966. Prokura erloschen: Freyer, Stefan, Rosengarten, *03.01.1967; Reinecke, Henning, Quickborn, *16.06.1966.

2013-12-12:
Prokura erloschen: Dr. Mattfeldt, Jürgen, Harsefeld, *06.12.1965.

2013-12-20:
Dem Registergericht ist der Verschmelzungsplan vom 17.12.2013 über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts mit Sitz in Wien, Österreich unter Firma Collutio Holding GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (Handelsgericht Wien, Österreich FN 407002 h; übertragende Gesellschaft) mit der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht unter Firma QSC AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 28281) eingereicht worden.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten QSC AG, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der QSC AG nach § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmawsse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der QSC AG unter deren Geschäftsanschrift geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der QSC AG gefordert werden muss. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 13 Abs. 1 des österreichischen EU-Verschmelzungsgesetzes (EU-VerschG).Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Collution Holding GmbH, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in der österreichischen elektronischen Ediktsdatei gemäß § 8 Abs. 2 a EU-VerschmG bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu dem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Stamnmkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Konkurses ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Die Rechtmäßigkeitsbescheinigung nach § 14 Abs. 3 EU-VerschG stellt das österreichische Firmenbuchgericht erst aus, wenn allen Gläubigern, die einen Anspruch auf Sicherheitsleistung haben, eine angemssene Sicherheit geleistet wurde, und sichergestellt ist, dass den Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten gleichwertige Rechte gewährt werden. Der nachgelagerte Gläubigerschutz nach § 226 des österreichsichen Aktiengesetzes bleibt davon unberührt. Dieser sieht vor, dass Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Collutio Holding GmbH, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschater der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften:Nach deutschem Recht stehen den Aktionären der QSC AG im Zusammenhang mit der Verschmelzung folgende Rechte zu: Da die QSC AG sämtliche Anteile an der Collutio Holding GmbH hält, ist ein Hauptversammlungsbeschluss der QSC AG gemäß § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 62 UmwG nur erforderlich, wenn Aktionäre der QSC AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der QSC AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Aktionäre sind in einer Bekanntmachung auf ihr Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen hinzuweisen. Das Gesetz sieht für ein solches Minderheitsverlangen keine Frist vor:Der Vorstand der QSC AG kann den Aktionären jedoch eine Frist für die Geltendmachung eines solchen Verlangens setzen, die mindestens einen Monat betragen muss. Der Vorstand der QSC AG hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und hat die Frist für die Geltendmachung eines Einberufungsverlangens aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m.§ 62 Abs. 2 UmwG auf einen Monat ab der Veröffentlichung der Bekanntmachung nach § 122 a Abs. 2 UmwG i.V. m. § 62 Abs. 3 begrenzt. Sollte die Hauptversammlung der QSC AG über die Verschmelzung beschließen, so können die Aktionäre der QSC AG ihre Zustimmung zu der Verschmelzung nach § 122 g Abs. 1 UmwG davon abhängig machen, dass die Art und Weise der Mitbestimmung der Arbeitnehmer der übernehmenden Gesellschaft ausdrücklich von ihnen bestätigt wird. Ansprüche auf Barabfindung gemäß § 122 i UmwG bestehen nicht, da die QSC AG als übernehmende Gesellschaft dem deutschen Recht unterliegt. Die Collutio Holding GmbH hat keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter, da sämtliche Geschäftsanteile an der Collutio Holding GmbH von der QSC AG gehalten werden.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter beider an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: QSC AG (z. Hd. Rechtsabteilung Herr Tobias Gramm), Mathias-Brüggenstr. 55, 50829 Köln, Deutschland.

2014-01-30:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2001 unter Berücksichtigung der Änderung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital III) sind im Geschäftsjahr 2013 insgesamt 3.334 Bezugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 3.334,00 EUR ausgegeben worden. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.05.2006 bedingten Erhöhung des Gundkapitals (Bedingtes Kapital VII) sind 376.914 Bezugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 376.914,00 EUR ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.01.2014 sind § 4 Abs. 1, Abs. 5 und Abs. 9 entsprechend geändert. 124.057.487,00 EUR. Das Bedingte Kapital III beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2013 noch 437.609,00 EUR. Das Bedingte Kapital VII beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2013 noch 855.365,00 EUR.

2014-03-07:
Prokura erloschen: Grosse, Thorsten, Fürth, *06.04.1976.

2014-03-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des gemeinsamen grenzüberschreitenden Verschmelzungsplanes vom 17.12.2013 mit der Collutio Holding GmbH mit Sitz in Wien / Österreich (Österreichisches Firmenbuch, FN 407002h) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-04-16:
Nicht mehr Vorstand: Freyer, Stefan, Rosengarten, *03.01.1967.

2014-06-17:
Die Hauptversammlung vom 28.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Gemeinsame Vorschriften für alle Aktien) Abs. 2, § 8 (Vertretungsbefugnis), § 11 (Niederlegung), § 12 (Vorsitz), § 14 (Beschlüsse), § 19 a (Einsatz moderner Medien) und § 20 (Stimmrecht) beschlossen.

2014-12-12:
Prokura erloschen: Hellenkamp, Markus, Hamburg, *03.06.1964.

2015-01-09:
Nicht mehr Vorstand: Stolz, Barbara, Köln, *25.09.1968. Bestellt als Vorstand: Baustert, Stefan A., Krefeld, *18.03.1956.

2015-01-21:
Aufgrund der am 23.05.2006 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital VII) sind im Geschäftsjahr 2014 Bezugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt 85.000,00 EUR ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 14.01.2015 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital) Abs. 1 und Abs. 9 entsprechend geändert. Des weiteren ist § 4 Abs. 5 der Satzung gestrichen, nachdem eine Wandlung der ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen infolge Fristablaufes nicht mehr möglich ist. 124.142.487,00 EUR. Das Bedingtes Kapital VII beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2014 noch 770.365,00 EUR.

2015-04-01:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Rüther, Martin, Dortmund, *13.03.1956.

2015-06-12:
Die Hauptversammlung vom 27.05.2015 hat beschlossen, das infolge Zeitablaufs ausgelaufene genehmigte Kapital aufzuheben und ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und entsprechend § 4 Abs. 3 der Satzung zu ändern. Die Hauptversammlung vom 27.05.23015 hat weiter beschlossen, das infolge Zeitablaufs funktionslos gewordene bedingte Kapital IV aufzuheben und ein neues bedingtes Kapital IV zu schaffen und entsprechend § 4 Abs. 6 der Satzung zu ändern. Die Hauptversammlung vom 27.05.2015 hat ferner beschlossen, ein neues Bedingtes Kapital IX zu schaffen und entsprechend die Satzung in § 4 um einen Absatz 11 zu ergänzen. Nicht mehr Vorstand: Reinecke, Henning, Quickborn, *16.06.1966. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Gerlach, Waldemar, Lüneburg, *22.04.1968; Hofer, Gerald, Hamburg, *15.06.1965. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 26. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 50.000.000,00 Euro zu erhöhen . Das Grundkapital ist um bis zu 40.000.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 40.000.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung bzw. Auferlegung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen"), die aufgrund der von der Hauptversammlung am 27. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung bis zum 26. Mai 2020 von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft im Sinne des § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, begeben bzw. garantiert werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 unter Tagesordnungspunkt 8 lit. a) jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen von Optionsund/oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder zur Optionsausübung oder Wandlung verpflichtete Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen ihre Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflicht erfüllen oder soweit die Gesellschaft oder das die Schuldverschreibung begebende Konzemunternehmen ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Das Grundkapital ist um bis zu 750.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 750.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IX). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung am 27. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 9 lit. a) beschlossenen Ermächtigung bis zum 26. Mai 2020 ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 unter Tagesordnungspunkt 9 lit. a) festzulegenden Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen und soweit nicht eigene Aktien der Gesellschaft zur Bedienung des Wandlungsrechts eingesetzt werden. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, gewinnberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2015-08-07:
Bestellt als Vorstand: Faulhaber, Udo, Bergisch Gladbach, *25.02.1961.

2015-10-22:
Prokura erloschen: Hofer, Gerald, Hamburg, *15.06.1965; Surwald, Thomas, Bonn, *23.03.1968. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dr. Plieth, Clemens, Ahrensburg, *02.08.1965; Reiff, Christoph, Köln, *21.11.1979.

2015-11-02:
Nach Berichtigung des Namens von Amts wegen weiterhin: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Reif, Christoph, Köln, *21.11.1979.

2016-01-19:
Aufgrund der am 23.05.2006 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind im Geschäftsjahr 2015 insgesamt 20.000 Bezugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt 20.000,00 Euro ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.01.2016 ist § 4 der Satzung (Grundkapital) in Absatz 1 und Absatz 9 entsprechend geändert. 124.162.487,00 EUR. Bestellt als Vorstand: Höger, Felix, Bornheim, *24.06.1973. Das Bedingte Kapital VII beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2015 noch 750.365,00 EUR.

2016-09-26:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Blauen, Michael, Köln, *12.02.1968.

2017-01-30:
Aufgrund der am 23.05.2006 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind im Geschäftsjahr 2016 insgesamt 10.000 Bezugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt 10.000,00 Euro ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 16.01.2017 ist § 4 der Satzung (Grundkapital) in Absatz 1 und Absatz 9 entsprechend geändert. 124.172.487,00 EUR. Prokura erloschen: Rüther, Martin, Dortmund, *13.03.1956. Das bedingte Kapital VII beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2016 noch 740.365,00 EUR.

2017-04-07:
Prokura erloschen: Poß, Michael, Hamburg, *02.05.1970.

2017-06-02:
Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung der Broadnet NGN GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 77787) mit der QSC AG eingereicht worden.

2017-07-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2017 mit der Broadnet NGN GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 77787) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-01-02:
Nicht mehr Vorstand: Faulhaber, Udo, Bergisch Gladbach, *25.02.1961; Höger, Felix, Bornheim, *24.06.1973. Prokura erloschen: Blauen, Michael, Köln, *12.02.1968; Dr. Hattendorf, Ingo, Bonn, *07.03.1971. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Auffermann, Wilhelm, Korschenbroich, *05.02.1963; Kohorst, Udo, Leverkusen, *15.02.1962; Toonen-Didlap, Susanne, Willich, *09.12.1965.

2018-01-26:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Hendrich, Markus, Mönchengladbach, *21.03.1980; Mügge, Jörg, Wuppertal, *21.08.1963; Wilden, Hans-Bert, Pulheim, *01.07.1964.

2018-05-23:
Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Ausgliederung von Vermögensteilen der QSC AG auf die Plusnet GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 92510) eingereicht worden.

2018-06-08:
Prokura erloschen: Toonen-Didlap, Susanne. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Rüther, Martin, Dortmund, *13.03.1956.

2018-08-31:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.05.2018 (inklusive der Bezugsurkunden vom 08., 09., 11., 14. und 15.05.2018) sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 12.07.2018 und der Gesellschafterversammlung der Plusnet GmbH vom 12.07.2018 einen Teil ihres Vermögens (den Geschäftsbereich Telekommunikation) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Plusnet GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 92510) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten ach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist.

2018-09-11:
Prokura erloschen: Auffermann, Wilhelm, Korschenbroich, *05.02.1963; Hendrich, Markus, Mönchengladbach, *21.03.1980; Mügge, Jörg, Wuppertal, *21.08.1963; Wilden, Hans-Bert, Pulheim, *01.07.1964.

2018-11-30:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Raquet, Thorsten Martin, Römerberg, *12.01.1978.

2019-06-11:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Hofer, Rüdiger, Ottensoos, *24.11.1966; Rixen, Thies, Hamburg, *08.08.1972.

2019-07-16:
Prokura erloschen: Dr. Plieth, Clemens, Ahrensburg, *02.08.1965; Rüther, Martin, Dortmund, *13.03.1956. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Döhring, Rüdiger, Köln, *20.12.1973. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2020-02-18:
Nicht mehr Vorstand: Baustert, Stefan A., Krefeld, *18.03.1956.

2020-03-13:
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 06.02.2020 ist die Fassung der Satzung in § 4 Abs. 9 und Abs. 10 geändert. (Bedingtes Kapital VIII): Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.001.500 durch Ausgabe von bis zu 2.001.500 auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe bis zum 15. Mai 2017 im Rahmen des "QSC-Aktienoptionsplans 2012" durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2012 ermächtigt wurde, von dem Wandlungsrecht aus dieser Schuldverschreibung Gebrauch machen und soweit nicht eigene Aktien der Gesellschaft zur Bedienung des Wandlungsrechts eingesetzt werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem in dem vorgenannten Beschluss festgelegten Wandlungspreis. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, gewinnberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung anzupassen entsprechend - der jeweiligen Ausgabe von Bezugsaktien, - der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums und - der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals VIII nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Wandlungsrechten oder nach deren Verfall. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2020-04-03:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Beyer, Torsten, Hamburg, *10.05.1966.

2020-05-28:
Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung der Q-loud GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 88029) mit der QSC AG eingereicht worden.

2020-06-05:
Die Hauptversammlung vom 20.05.2020 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht) und § 20 (Stimmrecht) beschlossen. Des weiteren hat die Hauptversammlung beschlossen, dass bisher nicht genutzte und am 26.05.2020 ausgelaufene Genehmigte Kapital aufzuheben und ein neues "Genehmigtes Kapital 2020" zu schaffen und entsprechend die Satzung in § 4 Abs. 3 zu ändern. Ferner wurde das bisher nicht genutzte und am 26.05.2020 ausgelaufene Bedingte Kapital IV aufgehoben und ein neues Bedingtes Kapital IV geschaffen und entsprechend die Satzung in § 4 Abs. 6 geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 19.05.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 37.000.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Das Grundkapital ist um bis zu 25.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 25.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung bzw. Auferlegung von Options- und/oder Wandelrechten bzw. -pflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen"), die aufgrund der von der Hauptversammlung am 20.05.2020 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen Ermmächtigung bis zum 19.05.2025 von der Gesellschaft oder einer Konzergesellschaft im Sinne des § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, begeben bzw. garantiert werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung verwiesen.

2020-06-24:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dörwald, Michael, Wiesbaden, *01.06.1967.

2020-06-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2020 mit der Q-loud GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 88029) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-09-21:
Die Hauptversammlung vom 28.05.2020 hat in Verbindung mit einem Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.08.2020 eine Änderung der Satzung in § 1 Abs.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: q.beyond AG. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Müller-Wolf, Stanislava, Hamburg, *30.05.1976.

2020-10-07:
Die Hauptversammlung vom 20.05.2020 hat die Änderung der Satzung in § 19a beschlossen. Die Hauptversammlung vom 20.05.2020 hat in Verbindung mit einem Beschluss des Aufsichtsrates vom 20.08.2020 eine Änderung der Satzung in § 1 Abs.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Prokura erloschen: Hofer, Rüdiger, Ottensoos, *24.11.1966.

2020-11-05:
Aufgrund der am 27.05.2015 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 225.000 Bezugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt 225.000,00 Euro ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 20.10.2020 ist § 4 der Satzung (Grundkapital) in Abs. 1 und Abs. 11 entsprechend geändert. 124.397.487,00 EUR. Das bedingte Kapital IX beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2020 noch 525.000,00 Euro.

2021-02-04:
Aufgrund der am 27.05.2015 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind zwischen dem 20.10.2020 und dem 31.12.2020 insgesamt weitere 75.000 Bezugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt 75.000,00 Euro ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 18.01.2021 ist § 4 der Satzung (Grundkapital) in Abs. 1 und Abs. 11 entsprechend geändert. 124.472.487,00 EUR. Das bedingte Kapital IX beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien nunmehr 450.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2021-05-25:
Die Hauptversammlung vom 12.05.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie jedweder Art und der Erwerb, der Einsatz, der Vertrieb und/oder die Überlassung (sei es im Rahmen von Kauf-, Leasing- oder Mietverträgen) von Gegenständen oder Software Dritter, welche von der Gesellschaft oder deren Kunden im Zusammenhang mit den vorgenannten Dienstleistungen benötigt werden, sowie die Entwicklung und/oder Erstellung von Soft- und/oder Hardware und deren Einsatz, Vertrieb oder Überlassung an Dritte sowie Schulungs- oder Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die vorgenannten Leistungen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikationsdienste jedweder Art zu erbringen und hierzu Gegenstände und/oder Software, welche von der Gesellschaft oder deren Kunden in diesem Zusammenhang benötigt werden, zu erwerben, einzusetzen, zu vertreiben oder zu überlassen sowie Schulungs- oder Beratungsleistungen im Bereich der Telekommunikation zu erbringen.

2022-01-31:
Aufgrund der am 16.05.2012 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 82.000 Bezugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt 82.000,00 EUR ausgegeben wordern. Aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 27.05.2015 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital IX) sind im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 25.000 Bezugsaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt 25.000,00 EUR ausgegeben worden. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 20.01.2022 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital) Absatz 1, Absatz 10 und Absatz 11 entsprechend geändert. 124.579.487,00 EUR. Das Bedingte Kapital VIII beträgt nach teilweiser Ausnutzung noch 1.919.500,00 EUR. Das Bedingte Kapital IX beträgt nach weiterer teilweiser Ausnutzung noch 425.000,00 EUR.

2022-04-25:
Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung der Incloud Engineering GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 95585) mit der q.beyond AG eingereicht worden.

2022-06-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2022 mit der Incloud Engineering GmbH mit Sitz in Darmstadt verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-06-08:
Prokura erloschen: Raquet, Thorsten Martin, Römerberg, *12.01.1978.

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