Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Quick City GmbH

Tiefbau und Kabelverlegung, ISO-Zertifizierung, Infrastrukturelles Facility..., Reinhaltung, Kriterium, Auftraggebern
Adresse / Anfahrt
Blankenburger Straße 18
13089 Berlin
1x Adresse:

Rothenbachstraße 32
13089 Berlin


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-02-27:
Firma: Quick City Berlin GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Blankenburger Straße 18, 13089 Berlin; Gegenstand: Pflege von Grünflächen und Straßenbegleitgrün, Flächenreinigung, Veranstaltungsreinigung, Hausmeisterservice, Gebäudereinigung, Winterdienst und alle weiteren dem Facility Management zuzuordnenden Dienstleistungen, insbesondere des Gebäudemanagements, Garten- und Landschaftsbau sowie Sicherheitsdienste; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Günes, Dogan, *31.03.1982, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 15.12.2016 mit Änderung vom 20.02.2017 in § 1

2017-07-05:
Firma: Quick City GmbH; Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.05.2017 ist das Stammkapital um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 und § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Aufgliederungs- und Übernahmevertrag vom 18.05.2017 ist das Vermögen des von Herrn Dogan Günes als Inhaber betriebenen Unternehmens unter der Firma "Quick-City e.Kfm." mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 42762 B) auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.