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Quarzwerk Marx AG

Lagerstätte, Quarzsand, Produktionsverfahren..., Sieblinienanpassung, Strände, Quarzsande
Adresse / Anfahrt
Randweg 1
26446 Friedeburg
1x Adresse:

Am Weserdeich 14
26919 Brake (Unterweser)


Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-05-13:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 29.12.2008. Geschäftsanschrift: Randweg 1, 26446 Marx-Barge. Gegenstand: Gewinnung, Veredelung und Produktion von Quarzsanden sowie die Vornahme sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Ufken, Volkmar Jann, Brake, *23.08.1966. Bestellt als Vorstand: Ufken, Tjardo, Brake, *13.01.1940, einzelvertretungsberechtigt.

2009-09-10:
Die Hauptversammlung vom 14.08.2009 hat zum Zwecke der Verschmelzung mit der Quarzwerk Marx GmbH & Co. KG, Marx (Amtsgericht Aurich, HRA 2232), die Erhöhung des Grundkapitals um 1.350.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital: 1.400.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmende Rechtsträgerin nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung der Firma Quarzwerk Marx GmbH & Co. KG, jeweils vom 14.08.2009, mit der Quarzwerk Marx GmbH & Co. KG mit Sitz in Marx (Amtsgericht Aurich, HRA 2232), als übertragende Rechtsträgerin, verschmolzen. Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 14.08.2009 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-03-16:
Die Hauptversammlung vom 20.12.2011 hat die Änderung des Statuts in § 4 (Grundkapital) sowie § 7 (Aufsichtsrat / Zahlwahl und Vorsitz) und mir ihr die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen. 1.700.000,00 EUR.

2018-02-20:
Die Hauptversammlung vom 14.12.2017 hat die Änderung des Statuts in § 4 und § 14 (Aktienveräußerung, Einziehung) und mit ihr die Erhöhung des Grundkapitals um 400.000 Euro auf 2.100.000 Euro beschlossen. 2.100.000,00 EUR.

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