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Quiflex GmbH

Nellmersbach, Flüssigfuge, Fugen..., Hochregallager, Hallenübergängen, Verladerampen, Wartungsfrei, Hygienebereiche, Überladebrücken
Adresse / Anfahrt
Maybachstraße 6
71397 Leutenbach
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2014-08-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2014. Geschäftsanschrift: Maybachstraße 6, 71397 Leutenbach . Gegenstand: Vertrieb von Industriebodenbelägen und Fugenlösungen sowie die Beratung von anderen Unternehmen hierbei. Außerdem der Handel mit Produkten hierzu und die Entwicklung neuer Produkte in diesem Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Knauseder, Heinz, Winnenden, *25.04.1967; Ulbrich, Reiner, Isselburg, *06.03.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-03-10:
Nicht mehr Geschäftsführer: Ulbrich, Reiner Ernst, Isselburg, *06.03.1969.

2015-07-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Quiflex GmbH.

2019-12-11:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.11.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ulbrich Floorsolutions GmbH", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 753227) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.