2010-08-30: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassungen muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Partner: Kreim, Franziska, geb. Sinewe, Steuerberaterin, Freiburg im Breisgau, *01.06.1947; Rother, Rolf, Steuerberater, Oberried, *08.09.1967; Rückeshäuser, Jörg, Steuerberater, Freiburg im Breisgau, *01.09.1943; Witz, Hans-Peter, Steuerberater, Ehrenkirchen, *14.12.1964.
2011-02-07: Ausgeschieden als Partner: Rückeshäuser, Jörg, Steuerberater, Freiburg im Breisgau, *01.09.1943.
2012-01-16: Ausgeschieden als Partner: Kreim, Franziska, geb. Sinewe, Freiburg im Breisgau, *01.06.1947.