2007-04-19: Vorstand: Nicht mehr Vorstandsmitglied: 2. Pleger, Michael.
2007-04-19: Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Neben, Klaus; Vorstand: 4. Rudolph, Martin, *05.02.1958, Handewitt..
2016-04-11: Prokura: 1. Wagner, Nathalie, *20.10.1978, Eckernförde; Prokura gemeinsam mit einem Vorstandamitglied.
2019-02-15: Prokura: 2. Fehlberg, Matthias, *23.06.1984, Schuby; Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied.
2022-01-10: Vorstand: 5. Göttsche, Peter, *14.12.1966, Gnutz; Nicht mehr Vorstand: 4. Rudolph, Martin
2022-07-05: Die Eintragung betreffend die Firma ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: R&V Immobilien eG; Gegenstand der Firma: Vermittlung von Immobilien;
Vermietung, Verwaltung und Betreuung von Immobilien.;
An- und Verkauf von Immobilien mit Erwerb, Erschließung, Bebauung, Belastung und Veräußerung von Grundstücken, Bauland und grundstücksgleichen Rechten (Bauträgergeschäft);
Vermittlung von Finanzierungen;
Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen.
Die Genossenschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu errichten und zu erwerben sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vertretungregelung: Der Vorstand besteht aus zwei Personen.
Die Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. Nicht mehr Vorstandsmitglied: 3. Schenk, Wolfgang; Vorstand: 6.
Rudolph, Martin, *05.02.1958, Handewitt; Rechtsform: Die Satzung ist am 25.03.2022 geändert und neu gefasst. Dabei wurden geändert: Der Gegenstand des Unternehmens und die allgemeine Vertretungsregelung. Außerdem wurde die Nachschusspflicht aufgehoben. Die Satzung ist am 04.05.2022 geändert in § 15 (Vertretung). Die Satzung ist am 30.05.2022 geändert in § 15 (Vertretung.
2022-07-11: Als nicht eingetragen wird in Ergänzung zur Bekanntmachung vom 05.07.2022 (Eintragung vom 01.07.2022; Eintragung Nr. 10) veröffentlicht:
Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.