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R. Barth GmbH

Rundfunk & Fernsehen, Mischpulte, Telefonhybrid..., Broadcast, Reportophone, AMIX, Studiomöbel, DIGISPOT
Adresse / Anfahrt
Grillparzerstraße 6a
22085 Hamburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-09-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2013. Geschäftsanschrift: Grillparzerstraße, 22085 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und die Verwaltung des eigenen Gesellschaftsvermögens sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung in Handelsgesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Barth, Marko, Hamburg, *23.06.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-11-20:
Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Grillparzerstraße 6a, 22085 Hamburg. Berichtigung/Ergänzung der Eintragung vom 06.09.2013.

2021-06-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: R. Barth GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der R. Barth GmbH & Co. KG Elektronik und Akustik mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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