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R. Förster Haus- & Energietechnik GmbH

Sanitär, Dienstleister, Heizungskonzept..., Hackgut, Stückholz, Erd, Flüssiggas, Pellets, Heizungssteuerung, Raumtemperaturen, Heizanlage, Heizanlagen
Adresse / Anfahrt
Herrenstraße 50a
21698 Harsefeld
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2013-02-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: R. Förster Haus- & Energietechnik GmbH. Geschäftsanschrift: Herrenstraße 50 a, 21698 Harsefeld. Neuer Unternehmensgegenstand: Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung sowie die Verwaltung von Gewerbebetrieben bei gleichzeitiger Übernahme der persönlichen Haftung, insbesondere bei der "Förster Handelsgesellschaft mbH & Co. KG" mit Sitz in Harsefeld. Bestellt als Geschäftsführer: Förster, Niels, Harsefeld, *01.11.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-02-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.

2014-07-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung sowie die Verwaltung von Gewerbebetrieben bei gleichzeitiger Übernahme der persönlichen Haftung, insbesondere bei der "Förster Handelsgesellschaft mbH & Co. KG" mit Sitz in Harsefeld. Weiterhin der Betrieb einer Unternehmung, die Gas-, Wasser-, Sanitär-, Klima- und Lüftungsanlagen installiert und wartet und darüber hinaus solche Anlagen der Gas-, Wasser-, Sanitär-, Klima- und Lüftungstechnik vertreibt.

2014-08-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Axel und Niels Förster oHG (AG Tostedt HRA 202632) beschlossen. 35.000,00 EUR.

2014-08-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.07.2014 mit der Axel und Niels Förster oHG mit Sitz in Harsefeld (AG Tostedt HRA 121518) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2018-11-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Förster Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Harsefeld (Amtsgericht Tostedt HRA 121089) beschlossen. 35.100,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2018 mit der Förster Handelsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Harsefeld (Amtsgericht Tostedt HRA 121089) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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