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RAPID-Maschinenbau GmbH

DGL, GLX, Optima..., RAPID-Werk, Mo-Do
Adresse / Anfahrt
Balinger Straße 29
72415 Grosselfingen
1x Adresse:

Gewerbepark Nord 7
03205 Calau


Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-08-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und der Service von Maschinen und maschinellen Anlagen zur Profilstab-Bearbeitung. Bei den vorgenannten Maschinen handelt es sich insbesondere um diejenigen, die mit dem Namen "Rapid-Maschinen" bezeichnet sind.

2009-11-23:
Geschäftsanschrift: Tübinger Str. 2, 72131 Ofterdingen. Prokura erloschen: Fünfgelder, Jürgen, Rheinau-Dalkingen, *18.02.1960.

2010-02-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 8 (Gesellschafterbeschlüsse), § 13 (Bekanntmachungen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag auf 282.500,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 282.500,00 EUR.

2010-11-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Grosselfingen. Neue Geschäftsanschrift: Balinger Straße 29, 72415 Grosselfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hausch, Heinz, Diplom-Ingenieur, Mössingen.

2019-08-07:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RAPID Maschinenbau GmbH -Vertrieb-", Grosselfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 382437) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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