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REMEX GmbH

Baustoffe, Abfälle und Recycling, Textausrichtung..., Ersatzbaustoffe, GRANOVA, MEB, Landfill, Headergröße, Horizointal, Textfarbe, Listendarstellung
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Am Fallhammer 1
40221 Düsseldorf
28x Adresse:

Hafenstraße 18
15711 Königs Wusterhausen


Walter-Gropius-Straße 17
80807 München


Josef-Rethmann-Straße 2
44536 Lünen


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93333 Neustadt a.d.Donau


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63450 Hanau


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76189 Karlsruhe


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07546 Gera


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04746 Hartha


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13597 Berlin


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04249 Leipzig


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50170 Kerpen


An der Bober
06258 Schkopau


Hövelstraße 200-212
45326 Essen


Kontakt
77 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 77 Mitarbeiter
Formell
21x HR-Bekanntmachungen:

2005-03-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2005 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der Firma sowie in § 5 (Unterrichtung der Gesellschafter) beschlossen. Neue Firma: REMEX Mineralstoff GmbH.

2006-01-17:
Der mit der REMONDIS GmbH, Lünen (AG Dortmund, HRB 19330), vormals: RWE Umwelt Aktiengesellschaft, später REMONDIS AG mit Sitz in Viersen, am 14.11.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 28.11.2005 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2005 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der REMONDIS GmbH, Lünen, Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet.

2006-03-21:
Bestellt als Geschäftsführer: Andres, Hans Joachim, Bochum, *07.10.1956.

2006-05-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Diegel, Rudolf, Frechen, *27.11.1957; Heuser, Bertold, Mönchengladbach, *30.08.1959. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Bechmann, Andreas, Köln, *14.12.1957; Dr. Diegel, Rudolf, Frechen, *27.11.1957; Heuser, Berthold, Mönchengladbach, *30.08.1959.

2006-12-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der B + R Baustoff-Handel Recyclinggesellschaft Chemnitz mbH mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 2603) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.

2009-06-23:
Der Gesellschaftsvertrag ist durch Gesellschafterbeschluss vom 18.03.2009 ohne Änderung einzutragender Tatsachen vollständig neu gefasst worden. Geschäftsanschrift: Hamburger Str. 6, 40221 Düsseldorf.

2009-09-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um 8.000.000,00 zur Durchführung der Übertragung eines Vermögensteils im Wege der Abspaltung auf die REVERSO GmbH, Lünen (AG Dortmund, HRB 19327) beschlossen. 2.226.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der REVESO GmbH vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die REVESO GmbH mit Sitz in Lünen (AG Dortmund, HRB 19327) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-01-26:
Der Inhalt der Eintragung lfd. Nr. 13 Spalte 6 b) wird wegen fehlerhafter Erfassung entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen folgendermaßen berichtigt: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der REVERSO GmbH vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die REVERSO GmbH mit Sitz in Lünen (AG Dortmund, HRB 19327) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.

2013-03-26:
Wegen falscher Angabe des zuständigen Amtsgerichts berichtigt: Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.512.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der REVERSO GmbH, Lünen (AG Dortmund, HRB 19327) beschlossen.

2013-03-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.512.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der REVERSO GmbH, Lünen (AG Lünen, HRB 19327) beschlossen. 8.738.000,00 EUR.

2013-04-16:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der REVERSO GmbH mit Sitz in Lünen (AG Dortmund, HRB 19327) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-04-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der REMEX Benelux GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 67724) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-08-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der EMIX Mineralstoffe Berlin GmbH mit Sitz in Berlin verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-07-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Mühlhause, Gerd, Düsseldorf, *22.07.1967; Zuber, Torsten, Willich, *12.03.1967.

2017-05-11:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Fallhammer 1, 40221 Düsseldorf.

2018-10-22:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Erfurt, Christian, Leipzig, *31.01.1971; Roll, Stefan, Berlin, *25.05.1963.

2019-03-06:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Huckshold, Kristin, Mettmann, *15.02.1972.

2020-10-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.09.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: REMEX GmbH.

2022-02-10:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.12.2021 mit Ergänzung vom 31.01.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 22.12.2021 und vom 31.01.2022 und der Gesellschafterversammlungen der REKS GmbH & Co. KG vom 22.12.2021 und vom 31.01.2022 einen Teil ihres Vermögens, nämlich eine Beteiligung an der Aurec GmbH in Bernburg sowie den Betriebsteil "REMEX-Vertrieb VAS", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die REKS GmbH & Co. KG mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel HRA 17952) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-07-04:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens der REMONDIS Production GmbH mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRB 17240), nämlich die Beteiligung an der REMEX Pro Terra GmbH mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund HRB 17410) und den mit dieser als abhängiger Gesellschaft bestehenden Ergebnisabführungsvertrag mit sämtlichen Forderungen und Verbindlichkeiten, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-07-13:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schulz, Andreas, Essen, *22.05.1968.

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